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Cochem Einkaufsstraße: Fußgängerzone, Märkte und Zeiten

 · 7 Min. Lesezeit

Fachwerkhäuser am Cochemer Marktplatz mit Ladenschildern, davor der Brunnen mit der Reiterfigur
Foto: -wuppertaler, CC BY 4.0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzzusammenfassung

  • Die Fußgängerzone von Cochem besteht amtlich aus zwei benannten Bereichen: dem Carlfritz-Nicolay-Platz und dem Josef-Steib-Platz ab dem Beginn der Vorlandbrücke.
  • Der Wochenmarkt läuft jeden Donnerstag von 8 bis 13 Uhr auf dem Fußgängerbereich der Vorlandbrücke. Auf der Seite „Markttermine“ der Stadt taucht er nicht auf.
  • Dazu kommen fünf Krammärkte im Jahr, jeweils mittwochs von 8 bis 18 Uhr. Der nächste ist der Michelsmarkt am 30. September 2026.
  • An diesen fünf Mittwochen sind auch die Parkflächen an der Moselpromenade als Marktfläche festgelegt.

Die Fußgängerzone in Cochem hat einen amtlichen Zuschnitt, und er steht an einer Stelle, an der ihn niemand sucht. Die Marktsatzung der Stadt nennt als Fußgängerzonen den Carlfritz-Nicolay-Platz und den Josef-Steib-Platz ab dem Beginn der Vorlandbrücke, dazu den Fußgängerbereich des Bockbrunnenplatzes und den „Kommunikationsbereich“ des Endertplatzes. Diese vier Flächen sind der autofreie Kern dessen, was Besucher als Cochemer Einkaufsstraße wahrnehmen.

Vier Flächen, ein amtlicher Zuschnitt

Beschlossen hat der Stadtrat die Satzung am 28. November 2024. Sie regelt eigentlich Märkte, benennt dabei aber genauer als jede Tourismusseite, wo in Cochem autofreier Boden liegt. Die beiden Fußgängerzonen nennt der Satzungstext in einem Zug und grenzt sie gemeinsam „ab dem Beginn der Vorlandbrücke“ ab; am Endertplatz sitzt die Tourist-Information, Hausnummer 1.

Ein zusammenhängendes Einkaufszentrum ist das nicht. Der örtliche Verein Gastlichkeit & Tourismus führt unter der Rubrik „Shopping“ ganze zwei Betriebe auf: ein Modehaus in der Ravenéstraße 33 und die Historische Senfmühle in der Endertstraße 18. Das ist keine vollständige Ladenliste, aber schon diese beiden Adressen liegen in zwei verschiedenen Straßen. Eine Achse, an der sich alles aufreiht, gibt es in dieser Kleinstadt nicht.

Donnerstags Markt, und er steht nicht im Kalender

Der Wochenmarkt ist der eine Termin, an dem sich die Fußgängerzone regelmäßig verändert. Die Satzung setzt ihn auf jeden Donnerstag von 8 bis 13 Uhr, Ort ist der Fußgängerbereich der Vorlandbrücke des Carlfritz-Nicolay-Platzes. Fällt der Donnerstag auf einen gesetzlichen Feiertag, rückt der Markt auf den vorhergehenden Werktag vor. Außerhalb der Marktzeiten ist der Verkauf von Waren dort untersagt.

Das Merkwürdige daran: Die Seite „Markttermine“ der Stadt Cochem nennt diesen Wochenmarkt nicht. Sie führt fünf Termine für 2026 und 2027 auf, und alle fünf sind Krammärkte. Von dem einen Markt, der jede Woche stattfindet, erfährt man dort nichts. Belegt ist er allein im Satzungstext, den dieselbe Stadt an anderer Stelle als PDF verlinkt.

Praktisch heißt das: Donnerstagvormittag ist der Zeitpunkt, an dem am Moselufer etwas los ist, ohne dass ein Fest dafür nötig wäre. Um 13 Uhr ist Schluss, eine halbe Stunde später müssen die Stände geräumt sein.

Die fünf Krammärkte, und was sie mit dem Parken machen

Krammärkte sind die großen Markttage mit freiem Warenangebot. Sie laufen von 8 bis 18 Uhr und liegen alle auf einem Mittwoch:

Markt Termin 2026/27 Regel in der Satzung
Halffastenmarkt 17. März 2027 dritter Mittwoch im März
Johannismarkt 24. Juni 2026 Mittwoch nach dem Johannistag (24.06.)
Michelsmarkt 30. September 2026 Mittwoch nach dem Michaelistag (29.09.)
Allerheiligenmarkt 4. November 2026 Mittwoch nach Allerheiligen (01.11.)
Nikolausmarkt 9. Dezember 2026 Mittwoch nach Nikolaus (06.12.)

Eine Zeile der Tabelle passt nicht ganz zur Regel daneben: Der Johannistag fiel 2026 selbst auf einen Mittwoch, und die Stadt hat den Markt auf diesen Tag gelegt statt auf den Mittwoch danach. Bei den übrigen vier Terminen gehen Satzungsregel und veröffentlichtes Datum zusammen.

Der Michelsmarkt am 30. September ist der nächste davon. Wichtiger als die Termine selbst ist für Autofahrer die Flächenfestlegung: Für die Krammärkte weist die Satzung neben den Fußgängerzonen ausdrücklich auch die Parkflächen an der Moselpromenade zwischen der Ausfahrt von der B 49 und dem Carlfritz-Nicolay-Platz als Marktfläche aus. An fünf Tagen im Jahr sind die Stellplätze direkt am Wasser also für etwas anderes vorgesehen. Wie eng die Parkplatzlage in Cochem ohnehin ist und was die einzelnen Flächen kosten, steht im Beitrag zum Parken in Cochem.

Fahrzeuge dürfen während der Marktzeiten überhaupt nicht im Veranstaltungsbereich stehen. Ausgenommen sind allein Verkaufsfahrzeuge, aus denen heraus Ware angeboten wird.

Öffnungszeiten, auf die Verlass ist

Eine zentrale Übersicht der Ladenöffnungszeiten führt weder die Stadt noch der örtliche Verein. Verlässlich ist dagegen die Tourist-Information am Endertplatz 1, und ihre Zeiten wechseln viermal im Jahr:

Zeitraum Montag bis Freitag Samstag Sonntag
November bis März 9–13 und 14–17 Uhr geschlossen geschlossen
April 9–17 Uhr geschlossen geschlossen
1. Mai bis 15. Juli 9–17 Uhr 10–14 Uhr geschlossen
16. bis 31. Juli 9–17 Uhr 10–16 Uhr 10–14 Uhr
1. August bis 31. Oktober 9–17 Uhr 10–16 Uhr 10–14 Uhr

Der Bruch liegt am 1. November. Von da an ist am Wochenende zu, und werktags kommt die Mittagspause zwischen 13 und 14 Uhr zurück. Bei Veranstaltungen und an Feiertagen weicht das Haus nach eigener Angabe davon ab.

Was ein Marktstand kostet

Für Händler aus der Region ist die Satzung die eigentliche Auskunft, denn sie nennt die Preise. Auf dem Wochenmarkt kostet jeder angefangene Quadratmeter Standfläche 2,50 Euro für die ersten fünf Quadratmeter, 2,30 Euro für die nächsten fünf und 1,50 Euro für jeden weiteren; mindestens werden 5 Euro fällig. Auf den Krammärkten zählt nicht die Fläche, sondern die Front: 4 Euro je angefangenem laufendem Meter, mindestens 6 Euro.

Bezahlt wird während der Marktzeit beim Beauftragten der Stadt, gegen Quittung, die man behalten muss. Aufgebaut werden darf frühestens eine Stunde vor Beginn. Und ein zugewiesener Platz, der bis 9 Uhr des Markttages nicht in Benutzung genommen ist, kann verloren gehen: Die Stadt darf dann anderweitig über ihn verfügen.

Wann sich der Weg lohnt

Für einen Bummel mit Marktbesuch ist der Donnerstagvormittag der richtige Termin, weil er der einzige wöchentliche ist und um 13 Uhr endet. Für Auswahl statt Wochenroutine nimmt man einen der fünf Krammarkt-Mittwoche und plant zehn Stunden Marktbetrieb ein, sollte dann aber nicht damit rechnen, an der Moselpromenade zu parken.

Im November wird es dagegen still. Die Tourist-Information schließt am Wochenende, und zwischen dem Allerheiligenmarkt am 4. November und dem Weihnachtsmarkt, den der Terminkalender der Stadt auf den 27. November setzt, liegen drei Wochen ohne einen einzigen Markttermin. Das ist die Zeit, in der die Plätze der Fußgängerzone einfach Plätze sind, und für einen ruhigen Novemberbesuch spricht genau das. Die anderen Ziele der Stadt stehen im Überblick zu den Cochemer Sehenswürdigkeiten, ein Rundgang durch den historischen Kern im Beitrag zur Cochemer Altstadt.

Angaben nach der Marktsatzung der Stadt Cochem vom 28. November 2024 sowie den Markt-, Termin- und Öffnungszeiten auf cochem.de und dem Verzeichnis des Vereins Gastlichkeit & Tourismus, Stand September 2026.

Wann ist Wochenmarkt in Cochem?

Jeden Donnerstag von 8 bis 13 Uhr im Fußgängerbereich der Vorlandbrücke am Carlfritz-Nicolay-Platz. Fällt der Donnerstag auf einen gesetzlichen Feiertag, findet der Markt am vorhergehenden Werktag statt. So steht es in der Marktsatzung der Stadt Cochem vom 28. November 2024; die Seite „Markttermine" der Stadt führt ihn nicht auf.

Wo liegt die Fußgängerzone in Cochem?

Als Fußgängerzonen benennt die Marktsatzung den Carlfritz-Nicolay-Platz und den Josef-Steib-Platz ab dem Beginn der Vorlandbrücke. Dazu kommen der Fußgängerbereich des Bockbrunnenplatzes und der Kommunikationsbereich des Endertplatzes, an dem auch die Tourist-Information sitzt.