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Altglas nur werktags von 7 bis 20 Uhr einwerfen

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Zwei verzinkte Altglascontainer für Grün- und Weißglas, davor und darauf dicht gedrängt abgestellte leere Flaschen und Gläser
Foto: Immanuel Giel, CC0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzzusammenfassung

  • Altglas darf im Landkreis Cochem-Zell nur werktags von Montag bis Samstag zwischen 7.00 und 20.00 Uhr in die Container eingeworfen werden.
  • Wer außerhalb dieser Zeiten oder an Sonn- und Feiertagen einwirft, kann nach Angabe der Kreisverwaltung mit einem Bußgeld belastet werden.
  • Volle Container gehören gemeldet, nicht umstellt: Telefon 02671 61-943 oder E-Mail an [email protected].

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat am 11. August 2026 an die Einwurfzeiten für Altglas erinnert. Sie gelten für die Sammelcontainer in den Ortsgemeinden und sind enger, als viele annehmen: nur werktags, Montag bis Samstag, von 7.00 bis 20.00 Uhr. Damit ist der Sonntagmorgen ausgeschlossen, und ebenso jeder Feiertag.

Der Grund steht in der Mitteilung selbst und ist kein umweltpolitischer, sondern ein nachbarschaftlicher. Das Einwerfen macht Geräusche, und an den Containerstandplätzen wohnen Menschen. Die Verwaltung formuliert das als Bitte um Rücksicht und stellt den Vergleich her, den jeder versteht: Die eigene Freizeit will man auch ungestört genießen.

Der Verstoß ist keine Bagatelle

Neu ist an dieser Erinnerung nicht die Zeitspanne, sondern der Hinweis auf die Folge. Nach Angabe der Kreisverwaltung kommt es „immer wieder“ vor, dass Altglas außerhalb der Einwurfzeiten oder sogar an Sonn- und Feiertagen in die Container geworfen wird. Wer das tut, kann mit einem Bußgeld belastet werden.

Ein Betrag steht nicht in der Mitteilung, und die Verwaltung nennt auch keine Stelle, die das ahndet. Die Formulierung ist eine Möglichkeit, keine Ankündigung von Kontrollen. Sie ordnet den Vorgang aber ein: Der Einwurf am Sonntagmorgen ist nicht bloß unhöflich, er ist untersagt.

Volle Container: melden statt danebenstellen

Der zweite Teil der Mitteilung betrifft den Fall, den man an fast jedem Standplatz irgendwann sieht. Ist ein Container voll, sollen die Flaschen nicht daneben abgestellt werden. Stattdessen bittet die Verwaltung um eine Meldung, telefonisch unter 02671 61-943 oder per E-Mail an [email protected]. Sie plant dann eine zeitnahe Leerung ein.

Das ist die praktisch wichtigste Zeile der Mitteilung, weil sie eine Handlung an die Stelle einer anderen setzt. Die Kiste vor dem Container ist zwar losgeworden, bleibt aber liegen. Ein Anruf sorgt dafür, dass der nächste seine Flaschen wieder einwerfen kann.

Nicht in den Glascontainer gehören nach Angabe der Kreisverwaltung Fensterglas, Aquarien und Spiegel. Und die Standorte selbst sollen sauber bleiben.

Weitere Auskünfte des Kreises zur Entsorgung stehen in eigenen Meldungen: welche Akkus und Elektrogeräte die Verpackungstonne stehen lassen, warum der Grüngutsammelplatz in Cochem-Cond nicht anfahrbar ist und wann die Bauschuttdeponie Klotten schließt.

Angaben nach der Mitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 11. August 2026.

Wann darf man im Kreis Cochem-Zell Altglas einwerfen?

Nur werktags von Montag bis Samstag zwischen 7.00 und 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf nicht zulässig.

Was droht bei einem Einwurf außerhalb der Zeiten?

Nach Angabe der Kreisverwaltung Cochem-Zell kann ein Bußgeld verhängt werden. Einen Betrag nennt die Mitteilung vom 11. August 2026 nicht.

Wohin melde ich einen überfüllten Glascontainer?

An die Kreisverwaltung Cochem-Zell, telefonisch unter 02671 61-943 oder per E-Mail an [email protected]. Die Verwaltung plant dann eine zeitnahe Leerung ein. Flaschen daneben abzustellen ist ausdrücklich nicht gewünscht.

Was gehört nicht in den Glascontainer?

Fensterglas, Aquarien und Spiegel nennt die Kreisverwaltung ausdrücklich. Auch die Fläche um den Standplatz soll sauber bleiben.