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Haltverbot am Schulzentrum Kaisersesch: Wo Eltern halten dürfen

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Wohnstraße im Morgenlicht, links eine Reihe parkender Autos, rechts ein freier Bordstein vor Hecke und heller Mauer
Beitragsbild: KI-generiert

Kurzzusammenfassung

  • Am Schulzentrum Kaisersesch in der Straße Im Haag und am Schwalbenweg an der Sporthalle gilt absolutes Haltverbot. Am Schwalbenweg ist es beidseitig angeordnet, dort sind ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze zu benutzen.
  • Absolutes Haltverbot heißt nach der Straßenverkehrs-Ordnung, dass auch das kurze Anhalten zum Aussteigenlassen verboten ist. An Bushaltestellen gilt dagegen ein Parkverbot, und zwar 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild.
  • Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch bittet Eltern als örtliche Ordnungsbehörde, den Parkplatz „Am Markt“ anzusteuern und ihr Kind etwa 200 bis 300 Meter vor der Schule aussteigen zu lassen.

Mit dem Schulstart nach den Sommerferien nimmt der Verkehr vor den Schulen der Verbandsgemeinde Kaisersesch nach Angaben der Verwaltung schlagartig zu. Sie hat deshalb am 12. August 2026 als örtliche Ordnungsbehörde in Erinnerung gerufen, welche Halte- und Parkregeln dort gelten. Zwei Dinge nennt sie als Anlass beim Namen: illegales Halten und Wendemanöver, die Schülerinnen, Schüler und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Im Haag: drei Schulen an einer Straße

Die Mitteilung spricht vom „Schulzentrum Kaisersesch (Im Haag)“, ohne die Adresse aufzuschlüsseln. Dahinter stehen drei Schulen. Die Kurfürst-Balduin Grundschule und die Realschule plus mit Fachoberschule teilen sich die Hausnummer Im Haag 5, die Pommerbach-Förderschule nennt dieselbe Straße als Standort. Träger der Grundschule ist die Verbandsgemeinde, Träger der beiden anderen die Kreisverwaltung Cochem-Zell.

An einer Straße liegen damit Grundschule, weiterführende Schule und Förderschule nebeneinander, und an der Fachoberschule sind zum Schuljahresbeginn 53 neue Elftklässler dazugekommen. Für die Grundschule nennt die Verbandsgemeinde zwei Betreuungszeitfenster, 7:00 bis 8:00 Uhr und 12:00 bis 14:30 Uhr. Beide Zeitfenster bedeuten eine eigene Fahrt in dieselbe Straße, die erste ab 7 Uhr.

Vier Regeln, und was sie rechtlich bedeuten

Wo Was die Ordnungsbehörde nennt
Schulzentrum Kaisersesch, Im Haag absolutes Haltverbot
Schwalbenweg an der Sporthalle beidseitiges absolutes Haltverbot, nur die ausgewiesenen Parkplätze im Schwalbenweg benutzen
Bushaltestellen Parkverbot 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild
Ein- und Ausfahrten Parken davor verboten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber

Der Unterschied zwischen der ersten und der dritten Zeile entscheidet die meisten Fahrten. Zeichen 283 verbietet nach Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung das Halten auf der Fahrbahn, und zwar ohne die Ausnahme für das Ein- und Aussteigen, die das eingeschränkte Haltverbot mit Zeichen 286 kennt. Die 15-Meter-Regel an der Haltestelle ist dagegen ein Parkverbot, und geparkt hat nach § 12 Absatz 2 StVO erst, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Das kurze Anhalten trifft das Parkverbot an der Haltestelle also nicht, das absolute Haltverbot am Schulzentrum schon.

Die Haltestellenregel hat hier ein eigenes Gewicht, weil das Zeichen 224 nach der Erläuterung derselben Anlage Haltestellen des Linienverkehrs und für Schulbusse kennzeichnet. In Cochem halten die Schulbusse seit dem 10. August wieder am Endertplatz, mit eigens angepassten Fahrplänen.

Zwei Grenzen des Verbots stehen ebenfalls in Anlage 2: Es gilt nur auf der Straßenseite, auf der das Zeichen angebracht ist, und bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf dieser Seite. Am Schwalbenweg hat die Verwaltung es genau deshalb ausdrücklich für beide Seiten angeordnet.

200 bis 300 Meter, und was offenbleibt

Der Vorschlag der Ordnungsbehörde ist konkret: den Parkplatz „Am Markt“ ansteuern, das Kind nicht direkt vor der Schule aussteigen lassen, sondern etwa 200 bis 300 Meter davor. Das entzerre das Verkehrsaufkommen und erhöhe die Sicherheit für alle.

Wie weit der Parkplatz vom Schulzentrum entfernt liegt, sagt die Mitteilung nicht, und Uhrzeiten, auf die das Haltverbot begrenzt wäre, nennt sie ebenso wenig. Wie weit die Verbotsstrecke reicht, lässt sich dafür am Schild selbst ablesen: Anlage 2 erlaubt, ihren Anfang durch einen zur Fahrbahn weisenden weißen Pfeil im Zeichen zu markieren und ihr Ende durch einen von der Fahrbahn wegweisenden. Ein Blick darauf lohnt, bevor sich eine Gewohnheit einspielt.

Der Rest ist für ein Kind der ersten Klasse keine Formsache. Die letzten 200 bis 300 Meter werden damit zu einem eigenen Fußweg, und der stellt sich in den ersten Wochen nicht von allein ein. Fragen zur Anordnung beantwortet die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, unter 02653 9996-0.

Angaben nach der Pressemitteilung „Sicherheit vor den Schulen: Elterntaxis führen zu Problemen“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 12. August 2026 und den Schulseiten derselben Verwaltung sowie nach Anlage 2 und § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung, alle abgerufen am 29. August 2026.

Darf man im absoluten Haltverbot kurz anhalten, um das Kind aussteigen zu lassen?

Nein. Zeichen 283 verbietet nach Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung das Halten auf der Fahrbahn. Die Ausnahme für das Ein- und Aussteigen gibt es nur beim eingeschränkten Haltverbot mit Zeichen 286.

Wie weit reicht ein solches Haltverbot?

Nach Anlage 2 der StVO gilt es nur auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht, und bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf dieser Seite, sofern kein anderes Verkehrszeichen etwas anderes regelt. Am Schwalbenweg ist es deshalb für beide Seiten angeordnet.

Welche Schulen liegen am Schulzentrum Im Haag?

Die Kurfürst-Balduin Grundschule und die Realschule plus mit Fachoberschule unter der Anschrift Im Haag 5, dazu die Pommerbach-Förderschule in derselben Straße.

Was gilt an der Bushaltestelle?

Dort besteht ein Parkverbot 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild. Wer sein Fahrzeug nicht verlässt und nicht länger als drei Minuten hält, parkt nach § 12 Absatz 2 StVO nicht.

Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert.