Wasserampel auf Gelb: Kreis ruft zum Wassersparen auf
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Kurzzusammenfassung
- Die Wasserampel der Kreiswerke Cochem-Zell steht auf Gelb; der Trinkwasserverbrauch liegt nach deren Angaben trotzdem weiter auf hohem Niveau.
- Rasen sprengen, Autos waschen, Terrassen abspritzen und Pools befüllen sollen unterbleiben.
- Die Gartenbewässerung soll auf höchstens zwei Gänge pro Woche mit der Gießkanne beschränkt bleiben.
- Springt die Ampel auf Rot, will der Versorger einzelne Nutzungen per Allgemeinverfügung untersagen; Verstöße wären dann Ordnungswidrigkeiten.
Im Landkreis Cochem-Zell gilt weiterhin die Warnstufe Gelb bei der Trinkwasserversorgung. Die Kreiswerke hatten die Ampel rund einen Monat zuvor auf Gelb gestellt und am 10. Juli erneut zum Sparen aufgerufen, weil der Verbrauch nicht zurückging. Parallel dazu hat die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung am 15. Juli einen zweiten Appell veröffentlicht, der nicht das Trinkwasser betrifft, sondern die Bäche und Flüsse im Kreis.
Was die Kreiswerke konkret erwarten
Die Aufforderungen sind ungewöhnlich detailliert für eine Lage, in der noch nichts verboten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen:
- die Gartenbewässerung auf höchstens zwei Vorgänge pro Woche beschränken und dabei nur mit der Gießkanne arbeiten,
- auf das Bewässern von Rasenflächen ganz verzichten,
- Fahrzeuge nicht mit Trinkwasser waschen,
- Gebäude, Terrassen und Gehwege nicht mit Trinkwasser reinigen,
- Pools, Zisternen und sonstige Wasserspeicher nicht befüllen oder nachspeisen,
- größere Entnahmen, etwa aus Standrohren bei Bauarbeiten, vorab mit dem Wasserversorger abstimmen.
Nicht betroffen ist ausdrücklich die häusliche Entnahme für Lebensmittelzubereitung, Körperpflege und WC-Nutzung. Nach Darstellung der Kreiswerke laufen die eigenen Gewinnungsanlagen mit hoher Förderleistung, die zustehenden Wasserkontingente sind vollständig ausgeschöpft, und zusätzlich wird Trinkwasser von Dritten bezogen.
Warum Regen die Lage kurzfristig nicht rettet
Die Kreiswerke haben ihre Einschätzung am 15. Juli mit Zahlen unterlegt. Die Regenmenge in Rheinland-Pfalz lag 2025 nach Daten des Deutschen Wetterdienstes rund 15 Prozent unter dem üblichen Wert, hinzu kamen ein außergewöhnlich trockenes Frühjahr 2026 und der wärmste Juni in Rheinland-Pfalz seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.
Entscheidend ist dabei die Art des Niederschlags, nicht die Menge an einzelnen Tagen: Trinkwasser stammt überwiegend aus Grundwasser, und das bildet sich nur, wenn Wasser langsam durch die Bodenschichten versickert. Je nach Geologie dauert das Wochen, Monate oder Jahre. Kurze Starkregen bringen wenig, weil der ausgetrocknete Boden die Mengen nicht aufnimmt und das Wasser oberflächlich abfließt oder verdunstet. Auffüllen können sich die Speicher vor allem im Herbst und Winter, wenn die Vegetation ruht.
Der zweite Appell: keine Entnahmen aus Bächen
Wer den Garten nicht mit Trinkwasser gießen soll, kommt schnell auf den nächsten Bach. Genau davor warnt die untere Wasserbehörde. Viele Gewässer im Kreis führten derzeit besorgniserregend wenig Wasser, eine nachhaltige Entspannung sei kurzfristig nicht zu erwarten. Bürgerinnen und Bürger, landwirtschaftliche Betriebe und sonstige Nutzer werden gebeten, bis auf Weiteres auf nicht zwingend erforderliche Entnahmen aus Bächen, Flüssen und Gräben zu verzichten. Das gilt ausdrücklich auch für Inhaber wasserrechtlicher Zulassungen, die ihre Entnahmen möglichst aussetzen sollen.
Genannt werden drei Fälle: die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen und das Befüllen von Behältern oder Teichen. Auch kleine Mengen wirkten sich bei kleineren Bächen erheblich aus; niedrige Wasserstände und hohe Temperaturen erwärmen das Wasser, der Sauerstoffgehalt kann sinken. Die Behörde weist zudem darauf hin, dass der Eigentümer- und Anliegergebrauch keine uneingeschränkte Entnahme erlaubt: Erlaubnisfrei ist sie nur, solange keine wesentliche Verminderung der Wasserführung zu erwarten ist.
Ausgenommen sind zwei Dinge: bereits gesammeltes Niederschlagswasser aus Regentonnen und Zisternen, das nach dem Willen der Behörde vorrangig für die Bewässerung genutzt werden soll, und notwendige Entnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa durch die Feuerwehr bei Brandeinsätzen.
Was bei Rot passieren würde
Sollte sich die Situation bei anhaltender Trockenheit und Hitze nicht entspannen, müsste die Wasserampel nach Angaben der Kreiswerke auf Rot gestellt werden. Aus Gründen der Versorgungssicherheit wären sie dann gezwungen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen und verschiedene Nutzungen von Trinkwasser zu untersagen. Verstöße dagegen stellten Ordnungswidrigkeiten dar, die geahndet werden können. Aus den Empfehlungen würden also Pflichten.
Quellen: Kreiswerke Cochem-Zell über die Kreisverwaltung, Mitteilungen vom 10. und 15. Juli 2026, sowie untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Mitteilung vom 15. Juli 2026. Den aktuellen Stand der Ampelphase führt die Kreisverwaltung unter „Nachrichten aus der Verwaltung“.
Was bedeutet die Wasserampel auf Gelb im Kreis Cochem-Zell?
Gelb heißt, dass der Trinkwasserverbrauch reduziert werden muss, aber noch nichts verboten ist. Die Kreiswerke bitten unter anderem darum, Rasenflächen nicht zu bewässern, keine Fahrzeuge mit Trinkwasser zu waschen und Pools nicht zu befüllen. Die häusliche Nutzung für Küche, Körperpflege und WC ist nicht betroffen.
Darf ich meinen Garten noch gießen?
Ja, aber eingeschränkt: höchstens zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche und nur mit der Gießkanne. Wasser aus Regentonne oder Zisterne soll dafür vorrangig genutzt werden. Wasser direkt aus Bächen, Flüssen oder Gräben zu entnehmen, ist nach dem Appell der unteren Wasserbehörde derzeit zu unterlassen.
Was passiert, wenn die Ampel auf Rot springt?
Dann wollen die Kreiswerke eine Allgemeinverfügung erlassen, die einzelne Nutzungen von Trinkwasser untersagt. Verstöße gegen eine solche Verfügung wären Ordnungswidrigkeiten und könnten geahndet werden.
Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert.
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