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Hambuch: Solarplan Galgenberg liegt nur bis 30. September aus

 · 4 Min. Lesezeit

Blick über die Wohnhäuser von Hambuch, dahinter bewaldete Höhen mit zwei Windrädern unter grauem Himmel
Foto: LigaDue, CC BY-SA 4.0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzzusammenfassung

  • Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Galgenberg“ der Ortsgemeinde Hambuch liegt seit dem 31. August aus, letzter Tag ist Mittwoch, der 30. September 2026.
  • Diesmal läuft die förmliche Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch, und die Bekanntmachung sagt ausdrücklich, was danach passiert: Verspätete Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
  • Für die Einsicht vor Ort bleiben zwei Vormittage, Dienstag und Mittwoch, jeweils 8.00 bis 12.30 Uhr. Eine Stellungnahme selbst geht auch schriftlich oder elektronisch.

Seit Montag, dem 31. August 2026, liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Erweiterung der Freiflächen-Photovoltaikanlage am Galgenberg in Hambuch öffentlich aus. Am Mittwoch, dem 30. September, ist damit Schluss.

Ausgelegt sind der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und artenschutzrechtlicher Vorprüfung. Dazu kommen die umweltbezogenen Stellungnahmen, die der Verwaltung bereits vorliegen. Dieselben Unterlagen stehen parallel im Internet.

Warum dieser Stichtag härter ist als die anderen beiden

In der Verbandsgemeinde Kaisersesch laufen zurzeit drei Beteiligungen nebeneinander, alle drei in Zimmer DE04 am Römerturm 2. Nach Hambuch endet am 7. Oktober die Frist zur Aufhebung der Windkraft-Sperre im Flächennutzungsplan, am 14. Oktober die zum Photovoltaik-Plan in Brachtendorf. Drei Mittwoche in Folge, dreimal derselbe Raum.

Gleich sind die Verfahren aber nicht. Kaisersesch und Brachtendorf stehen in der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch, der ersten Runde, in der über Ziele und Auswirkungen unterrichtet wird. Hambuch ist eine Stufe weiter: Hier läuft die förmliche Offenlage nach § 3 Absatz 2, und nur diese Bekanntmachung trägt den Satz, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Das ist der praktische Unterschied. In Kaisersesch und Brachtendorf steht die Unterrichtung über Ziele und Auswirkungen am Anfang des Verfahrens. Beim Galgenberg liegt der ausgearbeitete Entwurf auf dem Tisch, und der Mittwoch ist der letzte Tag, an dem sich eine Stellungnahme dagegen sicher noch auswirkt.

Zwei Vormittage bleiben

Dienstag und Mittwoch ist Zimmer DE04 von 8.00 bis 12.30 Uhr besetzt, nachmittags geschlossen. Mehr Einsichtszeit gibt es nicht: Der Montag dieser Woche ist vorbei, und der Donnerstag mit seinem langen Nachmittag bis 18.00 Uhr liegt schon hinter der Frist.

Tag Einsicht in Zimmer DE04
Montag 8.00–12.30 und 14.00–16.00 Uhr
Dienstag 8.00–12.30 Uhr
Mittwoch 8.00–12.30 Uhr
Donnerstag 8.00–12.00 und 14.00–18.00 Uhr
Freitag 8.00–12.00 Uhr

An diese Zeiten gebunden ist nur, wer die Unterlagen im Haus ansehen will. Eine Einwendung nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift entgegen. Maßgeblich ist, dass sie innerhalb der Auslegungsfrist ankommt.

Ein Hinweis steht in der Bekanntmachung, den man vorher gelesen haben sollte: Privatpersonen stimmen mit einer Stellungnahme zugleich der Verarbeitung von Name, Anschrift und E-Mail-Adresse zu, auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung.

Wie groß die Erweiterung ausfällt und wie weit sie an die Wohnbebauung heranrückt, steht im Planentwurf und in der Begründung. Beides ist bis Mittwoch einzusehen, danach nicht mehr.

Angaben nach der amtlichen Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kaisersesch, abgerufen am 29. September 2026.

Bis wann läuft die Offenlage zum Galgenberg?

Bis einschließlich Mittwoch, 30. September 2026. Begonnen hat sie am Montag, dem 31. August 2026.

Was passiert mit verspäteten Einwänden?

Die Bekanntmachung weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Muss man dafür nach Kaisersesch fahren?

Nein. Die Unterlagen stehen auch im Internet, und Stellungnahmen sind schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung möglich.

Wann ist Zimmer DE04 am 30. September geöffnet?

Mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch.