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Leienkaul: Plan für Brennholz-Halle liegt bis 19. November aus

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Weiter Blick über ein bewaldetes Tal bei Leienkaul, am Hang eine helle Halde aus Schiefergestein, darüber Wolkenhimmel
Foto: Cdu1105, CC BY-SA 4.0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzzusammenfassung

  • In Leienkaul soll ein ansässiger Brennholzbetrieb eine Unterstellhalle für seine Arbeitsmaschinen und Geräte zur Holzbearbeitung bauen dürfen. Dafür stellt die Ortsgemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Klosterheide“ auf.
  • Entwurf, Begründung und Umweltbericht liegen von Montag, dem 19. Oktober, bis einschließlich Donnerstag, dem 19. November 2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch aus. In dieser Zeit sind Einwendungen möglich.
  • Das Plangebiet umfasst zwei Flurstücke: Flur 17, Nummern 110/2 und 111/2 in der Gemarkung Leienkaul.

Zwei Flurstücke, eine Halle, ein Betrieb: So klein ist der Bebauungsplan, den die Ortsgemeinde Leienkaul gerade auf den Weg bringt. Er soll einem ortsansässigen Brennholzbetrieb erlauben, seine Arbeitsmaschinen und Geräte zur Holzbearbeitung unterzustellen, statt sie im Freien stehen zu lassen.

Der Weg dorthin hat gedauert. Den Aufstellungsbeschluss hat der Ortsgemeinderat am 14. August 2025 gefasst, den Entwurfsunterlagen zugestimmt hat er erst in der Sitzung am 1. Oktober 2026, also gut dreizehn Monate später. Zu diesen Unterlagen gehören neben dem Planentwurf die textlichen Festsetzungen, die Begründung und ein Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz.

Jetzt läuft die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch. Sie dient der Unterrichtung über Ziele und Zwecke der Planung, über wesentlich andere Lösungen und über die voraussichtlichen Auswirkungen, und sie gibt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Parallel dazu werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch beteiligt.

Einsicht und Einwendungen bis 19. November

Die Unterlagen liegen in Zimmer DE04 der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch aus, Am Römerturm 2 in 56759 Kaisersesch, und zusätzlich im Internet. Die Einsichtszeiten sind über die Woche ungleich verteilt:

Tag Einsicht möglich
Montag 8.00–12.30 und 14.00–16.00 Uhr
Dienstag 8.00–12.30 Uhr
Mittwoch 8.00–12.30 Uhr
Donnerstag 8.00–12.00 und 14.00–18.00 Uhr
Freitag 8.00–12.00 Uhr

Der Donnerstagnachmittag ist das einzige Zeitfenster nach 16 Uhr, und davon liegen fünf in der Frist: der 22. und 29. Oktober sowie der 5., 12. und 19. November. Der letzte davon ist zugleich der letzte Tag der Auslegung. Berufstätige, die nicht freinehmen wollen, haben also bis zum Schluss eine Gelegenheit, und sie fällt genau auf den Stichtag.

Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung während der Frist schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift entgegen. Wer eine Stellungnahme abgibt, stimmt damit zugleich der Verarbeitung von Name, Anschrift und E-Mail-Adresse zu; Rechtsgrundlage ist § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz.

Wie nah an die Häuser?

Das ist die Frage, die im Ort zählt, und die Flurstücksnummern 110/2 und 111/2 beantworten sie nicht. Wo „Klosterheide“ liegt und wie weit die Halle von der nächsten Wohnbebauung entfernt stünde, zeigt erst die Planzeichnung. Genau dafür liegt sie aus.

Auch die Größe der Halle, ihre Höhe und die Zahl der Maschinen, die darin unterkommen sollen, stehen nicht in der Bekanntmachung. Zu den Unterlagen, die ab dem 19. Oktober ausliegen, gehören neben dem Planentwurf die textlichen Festsetzungen, und dort sind sie festgelegt.

Mehr über den Ort steht im Porträt von Leienkaul. Ein zweites Verfahren derselben Verbandsgemeinde läuft zur gleichen Zeit und mit identischer Frist: der Bebauungsplan für eine Photovoltaikanlage in Urmersbach. Beide wurden am selben Tag bekannt gemacht.

Angaben nach der amtlichen Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 12. Oktober 2026, abgerufen am 13. Oktober 2026.

Was soll in Leienkaul gebaut werden?

Eine Unterstellhalle für Arbeitsmaschinen und Geräte zur Holzbearbeitung. Nutzer ist nach der Bekanntmachung ein im Ort ansässiger Brennholzbetrieb.

Bis wann kann man Einwendungen abgeben?

Bis einschließlich Donnerstag, dem 19. November 2026, schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch.

Wo liegen die Unterlagen aus?

In Zimmer DE04 der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, von Montag, dem 19. Oktober 2026 an. Zusätzlich stehen sie im Internet.

Welche Flächen sind betroffen?

Die Flurstücke 110/2 und 111/2 in Flur 17 der Gemarkung Leienkaul. Wie weit die Halle von der Wohnbebauung entfernt liegt, steht erst im Planentwurf.