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Blankenrath: Bauland „Vor der Höh“ – Einwände bis 14. Oktober

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Schiefergedecktes Wohnhaus mit blauer Haustür an einer Straßengabelung in Blankenrath, rechts ein Fachwerkhaus
Foto: RomkeHoekstra, CC0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzzusammenfassung

  • Grundstücke am Wendehammer des Tulpenwegs in Blankenrath sind seit 2002 als öffentliche Grünfläche festgesetzt und sollen künftig bebaut werden dürfen.
  • Die Planunterlagen liegen noch bis einschließlich 14. Oktober 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) aus und stehen zusätzlich im Internet.
  • Einwände wie Zustimmung müssen bis zu diesem Tag bei der Verwaltung sein. Später eingehende Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung möglicherweise unberücksichtigt.

Am Tulpenweg in Blankenrath soll aus Grünfläche Bauland werden. Bis zum 14. Oktober 2026 läuft dazu die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplans „Vor der Höh“. Es geht um den südöstlichen Teil des Plangebiets: Die dort bislang als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Grundstücke sollen künftig Wohnhäuser tragen dürfen. Erschlossen sind sie bereits, über den Wendehammer des Tulpenwegs.

Die Auslegung hat am 14. September begonnen und dauert damit noch gut zwei Wochen.

Warum dort bisher nicht gebaut werden durfte

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2002. Südlich der damals ausgewiesenen Wohnbauflächen lag ein landwirtschaftlicher Betrieb, der sogenannte Südhof, und aus immissionsrechtlichen Gründen musste die Gemeinde einen Schutzabstand dazu einhalten. Diesen Abstand hat sie geschaffen, indem sie drei Grundstücke zu öffentlicher Grünfläche erklärte. Der Betrieb ist inzwischen aufgegeben, die Ortsgemeinde hat das Anwesen erworben, und damit ist der Grund für den Abstand entfallen.

Die Änderung läuft als beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch, ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit stützt die Verbandsgemeinde auf § 13 Absatz 2 Ziffer 2 und § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs.

Wo die Pläne liegen und bis wann

Planurkunde, Textfestsetzungen und Begründung liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, 56856 Zell (Mosel), in Zimmer 2.02 aus. Einsicht ist zu den allgemeinen Dienststunden möglich: montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 8.00 bis 13.00 Uhr. Der letzte Freitag der Frist ist der 9. Oktober; der 14. Oktober selbst ist ein Mittwoch.

Dieselben Unterlagen stehen im Internet. Auf zell-mosel.de führt der Weg über Bürgerservice/Rathaus, Bauen & Wohnen, Bauleitplanung zur Ortsgemeinde Blankenrath; dort liegen Bekanntmachung, Textfestsetzungen, Begründung und Planzeichnung als vier einzelne PDF-Dateien.

Stellungnahmen nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung unter derselben Anschrift entgegen. Elektronisch ist der von der Verwaltung gewünschte Weg, ein anderer bleibt bei Bedarf möglich. Wichtig ist allein das Datum: Was nach dem 14. Oktober eingeht, kann bei der Beschlussfassung über die Planänderung unberücksichtigt bleiben.

Fragen zur Sache beantwortet die Gemeindeverwaltung Blankenrath, Im Herrengarten 5, 56865 Blankenrath, Telefon 06545 216. Die amtliche Bekanntmachung stand im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) vom Freitag, dem 11. September 2026.

Eine Handvoll Grundstücke am Ende einer Wohnstraße ist keine Ortserweiterung. Wer am Tulpenweg wohnt, hat trotzdem einen Grund hinzusehen: Die Fläche gegenüber ist dann Bauland und nicht mehr Grün. Mehr über den Ort steht im Porträt zu Blankenrath.

Angaben nach der Mitteilung der Ortsgemeinde Blankenrath und der amtlichen Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), beide abgerufen am 26. September 2026.

Bis wann kann man sich zur Planänderung äußern?

Bis einschließlich 14. Oktober 2026. Stellungnahmen gehen an die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, 56856 Zell (Mosel), vorzugsweise elektronisch.

Wo liegen die Unterlagen aus?

In Zimmer 2.02 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), montags bis donnerstags 8.00 bis 12.30 und 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 13.00 Uhr. Zusätzlich stehen sie auf zell-mosel.de unter Bauleitplanung.

Welche Flächen sind betroffen?

Die im südöstlichen Teil des Plangebiets „Vor der Höh“ noch als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Grundstücke, erschlossen über den Wendehammer des Tulpenwegs. 2002 waren dort drei Grundstücke als Grünfläche festgesetzt worden.