Energieholz aus dem Zeller Wald: Bedarfsabfrage für 2027 läuft
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Kurzzusammenfassung
- Die Stadt Zell (Mosel) hat die Bedarfsabfrage für ihr Energieholz-Angebot 2027 gestartet. Angemeldet wird die gewünschte Menge über ein einseitiges Formular.
- Abgabeschluss ist der 30. November 2026. Das Formular geht an den zuständigen Revierförster, Kontaktdaten stehen auf der Seite der Stadt.
- Der Abgabepreis liegt bei 67 Euro für Laub-Hartholz und 47 Euro für Nadel- und Laubweichholz, jeweils einschließlich 7 Prozent Mehrwertsteuer und frei Waldweg.
Zwei Monate vor Ende der Frist ist die Bestellung für Brennholz aus dem Zeller Stadtwald eröffnet. Waldbesitzerin ist die Stadt Zell (Mosel); sie nimmt den Bedarf für das Jahr 2027 über ein einseitiges Formular auf, das bis spätestens 30. November 2026 beim zuständigen Revierförster sein muss.
Abgefragt wird die Wunschmenge in Festmetern, dazu Name, Anschrift und Erreichbarkeit sowie die Angabe, ob das Holz dem eigenen Bedarf dient oder gewerblich gekauft wird. Zwei Sortimente stehen zur Wahl, beide frei Waldweg:
| Sortiment | Abgabepreis |
|---|---|
| Laub-Energieholz, Hartholz (Eiche, Buche, Esche, Kirsche und ähnliche), lang | 67 Euro |
| Nadel- und Laubweichholz-Energieholz (Fichte, Erle, Weide und ähnliche) | 47 Euro |
Beide Preise verstehen sich einschließlich 7 Prozent Mehrwertsteuer, Stand 21. September 2026. Der Vordruck führt für jede der beiden Zeilen eine eigene Mengenspalte. Die 20 Euro Abstand entscheiden also nicht zwischen zwei Bestellungen, sondern über die Mischung innerhalb einer.
Ohne Motorsägenschein geht es nicht
Das Angebot ist Selbstaufarbeitung: Das Holz liegt im Wald und wird dort selbst aufgearbeitet und abgeholt. Dafür verlangt das Formular die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs nach GUV-Information 8624 für liegendes Holz, entweder als Kopie zur Bedarfsmeldung, als bereits beim Waldbesitzer hinterlegter Nachweis oder erworben beim Forstamt Zell. Der Nachweis gilt auch für eine eingesetzte Helferin oder einen eingesetzten Helfer, die oder der namentlich einzutragen ist.
Wer noch keinen Schein hat, kann das auf demselben Blatt ankreuzen: Ein Feld bittet darum, zum nächsten Motorsägenkurs beim Forstamt eingeladen zu werden.
Mit der Holzzuteilung kommen die „Allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung“. Die Revierleitung darf die Selbstaufarbeitung jederzeit einschränken oder untersagen, wenn dagegen oder gegen sonstige Weisungen verstoßen wird.
Die Anmeldung ist keine Zusage
Ein Satz auf dem Formular schränkt den ganzen Vorgang ein: Die Bestellmenge kann durch die Waldbesitzerin gekürzt werden, und die Bedarfsanmeldung ist deshalb ausdrücklich nicht als Lieferzusage zu verstehen. Wie viel am Ende zugeteilt wird, sagt sie damit nicht.
Für die Planung heißt das: Die Meldung ist der Weg in die Verteilung, aber sie ersetzt keinen Vorrat. Bei einer fest eingeplanten Menge hilft das Gespräch mit dem Revier mehr als die eigene Bestellzeile.
Die aktuellen Regeln für den Anlagentausch stehen im Beitrag zur Heizungsförderung. Was die Stadt Zell sonst an ihrem Baumbestand tut, stand in diesem Jahr auf dem Barl an: Baumfällungen auf dem Friedhof.
Bis wann muss das Formular für Energieholz 2027 abgegeben sein?
Bis spätestens 30. November 2026. Es geht an den zuständigen Revierförster; die Kontaktdaten und das Formular selbst stehen im Beitrag der Stadt Zell (Mosel) unter „Energieholz - Bedarfsabfrage 2027“.
Was kostet Energieholz aus dem Zeller Stadtwald?
Das Formular nennt zwei Sortimente: Laub-Energieholz als Hartholz für 67 Euro und Nadel- beziehungsweise Laubweichholz für 47 Euro, jeweils einschließlich 7 Prozent Mehrwertsteuer und frei Waldweg (Stand 21. September 2026). Die Wunschmenge wird in Festmetern angegeben.
Angaben nach der Mitteilung „Energieholz - Bedarfsabfrage 2027“ der Stadt Zell (Mosel) und dem dort verlinkten Bestellvordruck, abgerufen am 21. September 2026.
Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert.
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