Heizungsförderung neu geregelt: was sich seit dem 21. Juli ändert
· 4 Min. Lesezeit

Kurzzusammenfassung
- Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 Prozent.
- Der Einkommensbonus steigt für Familien: Wer mindestens ein minderjähriges Kind hat, bei dem verschieben sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro nach oben.
- Ab dem 1. Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. Wer wartet, bekommt weniger.
- Die Kreisverwaltung Cochem-Zell berät kostenlos; bis zum 31. Oktober 2026 läuft dazu ein Wettbewerb mit zehn Geldpreisen zu je 1.000 Euro.
Wer seine Heizung tauschen will, rechnet seit dem 21. Juli 2026 mit anderen Zahlen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. Juli umfangreiche Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen beschlossen; bis einschließlich 20. Juli konnten wegen der technischen Umstellung gar keine neuen Anträge gestellt werden.
Die Grundförderung selbst blieb unangetastet: 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Verschoben hat sich alles, was darüber liegt.
Die neuen Sätze
Für Wohngebäude gelten nach Angaben der Kreisverwaltung Cochem-Zell diese Höchstbeträge an förderfähigen Kosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro für jede weitere. Gestrichen sind der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag.
Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer staffelt sich nach dem Haushaltsjahreseinkommen:
| Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 Euro | 40 Prozent |
| bis 40.000 Euro | 30 Prozent |
| bis 50.000 Euro | 10 Prozent |
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind steigen diese Grenzen einmalig um 10.000 Euro. Eine Familie mit 40.000 Euro Jahreseinkommen bleibt damit im obersten Feld und behält die 40 Prozent, die sonst bei 30.000 Euro enden.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten und liegt jetzt bei 16 Prozent. Die Obergrenze aus Grund- und Bonusförderung bleibt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten; für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro steigt sie auf bis zu 80 Prozent.
Ab Februar 2027 wird jedes halbe Jahr teurer
Zwei Werte sind ab dem 1. Februar 2027 mit einem Ablaufdatum versehen, und beide laufen in dieselbe Richtung. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit wird an diesem Tag erstmals abgesenkt und danach jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 750 Euro reduziert. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab demselben Datum halbjährlich um vier Prozentpunkte: Bei 16 Prozent heute ist er nach vier Halbjahresschritten aufgebraucht.
Das ist die eigentliche Botschaft der Reform für jeden, der noch überlegt. Die Förderung wird nicht auf einen Schlag gekürzt, sondern in Stufen, und jede Stufe hat ein Datum.
Für das erste Quartal 2027 plant die Bundesregierung zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus. Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union oder in assoziierten Märkten sollen 15 Prozent zusätzlich bekommen, während die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Staaten auf 15 Prozent sinkt. Die genaue Ausgestaltung steht noch aus, ebenso die endgültige Förderrichtlinie.
Beratung und Wettbewerb im Kreis
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell und ein Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bieten im Rahmen der Heizungskampagne „Clever heizen Cochem-Zell“ der Kreiswerke eine kostenlose und unabhängige Beratung an. Sie richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.
An die Kampagne hängt ein Wettbewerb mit einem harten Stichtag: Wer bis zum 31. Oktober 2026 seine fossile Heizung auf erneuerbare Energien umgestellt hat, ob Wärmepumpe, Pelletheizung oder ein anderes System, und sich bewirbt, kann einen von zehn Geldpreisen zu je 1.000 Euro gewinnen.
Wer im Kreis ohnehin gerade umbaut, sollte zwei weitere Töpfe im Blick behalten: Die Kreiswerke bezuschussen Regenwasserspeicher mit 100 bis 1.000 Euro, und wie stark solche Programme nachgefragt werden, zeigt die Bilanz der KIPKI-Mittel aus dem Frühjahr.
Quelle: Kreisverwaltung Cochem-Zell, Mitteilung vom 15. Juli 2026.
Wie hoch ist die Grundförderung für den Heizungstausch?
Sie beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Als förderfähig gelten höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere.
Was ändert sich für Familien?
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind steigen die Einkommensgrenzen des Einkommensbonus einmalig um 10.000 Euro. Eine Familie mit bis zu 40.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen erhält damit weiterhin den maximalen Bonus von 40 Prozent.
Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch zu warten?
Rechnerisch nicht. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro, und der Klimageschwindigkeitsbonus verliert im selben Takt vier Prozentpunkte, ausgehend von 16 Prozent.
Wo bekomme ich im Landkreis Cochem-Zell eine Beratung?
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell bietet zusammen mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Rahmen der Kampagne „Clever heizen Cochem-Zell“ eine kostenlose und unabhängige Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises an.
Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert.
- #Förderung
- #Cochem-Zell
- #Energie