Brauchwasser: bis zu 1.000 Euro für Regenspeicher
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Kurzzusammenfassung
- Die Kreiswerke Cochem-Zell fördern das Sammeln von Regenwasser seit dem 1. Januar 2021 in drei Varianten.
- Für Regentonnen im Garten gibt es 100 Euro bis 1.000 Liter und 200 Euro darüber, für eine Hausinstallation zur Toilettenspülung oder Waschmaschine bis zu 1.000 Euro.
- Nur bei der Gartenvariante darf zuerst gekauft und danach beantragt werden; bei den beiden anderen ist die Reihenfolge umgekehrt und bindend.
Wer im Garten Regenwasser sammelt, statt Trinkwasser zu verbrauchen, bekommt von den Kreiswerken Cochem-Zell Geld zurück. Das Förderprogramm läuft seit dem 1. Januar 2021 und ist an eine vom Werkausschuss beschlossene Richtlinie gebunden. Gefördert werden ausschließlich Speicher, die nach diesem Stichtag angeschafft wurden.
Drei Varianten, drei Beträge
| Variante | Förderung | Obergrenze |
|---|---|---|
| Regenspeicher bis 1 m³ (Garten) | 100,00 Euro | tatsächliche Kosten |
| Regenspeicher über 1 m³ (Garten) | 200,00 Euro | tatsächliche Kosten |
| Nutzung im Haushalt (WC, Waschmaschine) | 500,00 Euro je m³ | 1.000,00 Euro je Antrag |
| Sportanlagen und Grünflächen (Vereine, Kommunen) | bis 50 Prozent der Kosten | 5.000,00 Euro |
Für die Gartenvariante gelten zwei Grenzen, die im Baumarkt niemand nennt. Behälter unter 350 Liter werden gar nicht gefördert. Und die Kreiswerke rechnen einen Verbrauchsrichtwert von 0,2 Kubikmetern je Quadratmeter Grün- oder Gartenfläche: Für die 100 Euro müssen also mindestens 5 Quadratmeter zu bewässernde Fläche vorhanden sein, für die 200 Euro mindestens 10. Das nötige Volumen darf dabei aus mehreren Regentonnen zusammenkommen, es muss kein einzelner großer Behälter sein.
An einer Stelle weichen die beiden Veröffentlichungen der Kreiswerke voneinander ab. Die Richtlinienseite beschreibt die obere Stufe als Speicher „bis zu 2 m³“, die Mitteilung vom 2. Juli nennt schlicht „über 1.000 Liter Behältervolumen“. Für eine Zisterne mit mehr als 2.000 Litern ist damit nicht eindeutig, ob die 200 Euro noch greifen. Vor dem Kauf eines großen Speichers klärt das ein Anruf bei der Wasserversorgung.
Bei der Hausvariante ist der Deckel schneller erreicht, als die Formel vermuten lässt. 500 Euro je Kubikmeter klingen großzügig, doch bei 1.000 Euro je Antrag ist Schluss. Ab zwei Kubikmetern Speichervolumen bringt jeder weitere Liter also nichts mehr. Voraussetzung ist außerdem ein von der übrigen Hausinstallation getrenntes System.
Die Reihenfolge entscheidet über das Geld
Hier liegt der teuerste Fehler. Bei der Gartenvariante dürfen die Speicher ohne vorherige Antragstellung gekauft werden; die Rechnung wird dem Antrag später beigefügt. Bei der Nutzung im Haushalt und bei Anlagen von Vereinen und Kommunen ist es genau andersherum: Der Antrag muss vor der Anschaffung gestellt und der Bewilligungsbescheid abgewartet werden. Im Antragsverfahren prüfen die Kreiswerke die technischen Voraussetzungen und erteilen gegebenenfalls eine Befreiung vom sonst bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang. Bei Vereinen und Kommunen kommt hinzu, dass die Herkunft des Wassers offengelegt und ein etwaiges Wasserrechtsverfahren abgeschlossen sein muss.
Anträge nehmen die Kreiswerke Cochem-Zell, Vor den Birken 6, 56814 Faid, entgegen, auch per E-Mail mit eingescannten Anlagen an [email protected]. Auf Wunsch gibt es die Formulare in Papierform. Rückfragen beantwortet die Wasserversorgung unter 02671 61-931. Anzugeben ist bei jedem Antrag, ob der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist; dann sind nur die Nettokosten förderfähig.
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Die Wasserampel im Kreis stand Ende Juli auf Gelb, und die untere Wasserbehörde bittet darum, gesammeltes Niederschlagswasser vorrangig für die Bewässerung zu nutzen. Eine zweite Kreisförderung für Privathaushalte ist dagegen ausgelaufen: die KIPKI-Programme für Sanierung und Solarstromspeicher.
Quellen: Kreiswerke Cochem-Zell über die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Mitteilung vom 2. Juli 2026, sowie die Seite „Brauchwasser“ der Kreisverwaltung mit der Förderrichtlinie.
Wie viel Zuschuss gibt es für eine Regentonne im Kreis Cochem-Zell?
100,00 Euro für Speicher bis 1 Kubikmeter und 200,00 Euro darüber, höchstens jedoch die tatsächlich entstandenen Kosten. Behälter unter 350 Liter werden nicht gefördert.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?
Bei Regenspeichern zur Gartenbewässerung nicht: Dort wird zuerst gekauft und die Rechnung dem Antrag beigefügt. Bei der Nutzung im Haushalt und bei Anlagen von Vereinen und Kommunen muss der Antrag vor der Anschaffung gestellt und der Bewilligungsbescheid abgewartet werden.
Brauche ich eine Mindestgartenfläche?
Ja. Die Kreiswerke rechnen mit 0,2 Kubikmetern je Quadratmeter Grün- oder Gartenfläche. Für die 100-Euro-Förderung sind das mindestens 5 Quadratmeter Bewässerungsfläche, für die 200-Euro-Förderung mindestens 10.
Wohin gehen die Anträge?
An die Kreiswerke Cochem-Zell, Vor den Birken 6, 56814 Faid, oder per E-Mail mit eingescannten Anlagen an [email protected]. Telefonische Auskunft gibt es unter 02671 61-931.
Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert.
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