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Schienenfahrplan 2028: Vorschläge aus Cochem-Zell bis 11. November

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Empfangsgebäude des Bahnhofs Bullay an der Mosel, davor mehrere Gleise, ein Signal und Oberleitungsmasten
Foto: onnola, CC BY-SA 2.0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzzusammenfassung

  • Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord sammelt vom 26. Oktober bis zum 11. November 2026 Hinweise der Fahrgäste zum Schienenfahrplan 2028. Der Landkreis Cochem-Zell gehört zu seinem Verbandsgebiet.
  • Rückmeldungen gehen formlos per E-Mail an [email protected]. Dazu gehören sollen die Linie (RB oder RE) und möglichst die Fahrtennummer des konkreten Zuges.
  • Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat die Mitteilung am 27. Oktober 2026 auf ihrer Nachrichtenseite verlinkt.

Wer regelmäßig mit der Bahn zwischen Koblenz und Trier oder auf der Strecke nach Kaisersesch unterwegs ist und sich über einen Anschluss ärgert, hat bis Mittwoch, den 11. November 2026, eine Adresse dafür. Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord, kurz SPNV-Nord, sammelt seit dem 26. Oktober Hinweise der Fahrgäste. Er ist der gesetzlich bestimmte Aufgabenträger für den Nahverkehr auf der Schiene im nördlichen Rheinland-Pfalz, bestellt und organisiert dort die Zugleistungen und finanziert ergänzende Buslinien zwischen den Knotenpunkten. Sein Verbandsgebiet umfasst elf Landkreise und die beiden kreisfreien Städte Koblenz und Trier, Cochem-Zell eingeschlossen.

Zwei Linien seiner Liste beginnen oder enden im Kreis: die RB 85 Moselwein-Bahn zwischen Bullay und Traben-Trarbach und die RB 38 Pellenz-Eifel-Bahn zwischen Andernach und Kaisersesch. Dazu kommt die RB 81 Moseltal-Bahn, die Koblenz mit Trier verbindet.

Was in eine Rückmeldung gehört

Die Form ist formlos, der Inhalt nicht. Der SPNV-Nord bittet um konkrete Hinweise statt allgemeiner Kritik: einzelne Zugverbindungen, einzelne Züge, Umsteigeprobleme in Bahnhöfen. Zur Zuordnung soll in der E-Mail die Linie stehen, also die RB- oder RE-Nummer, und möglichst die Fahrtennummer des Zuges. Die steht im DB Navigator hinter der RB- oder RE-Bezeichnung, sobald man die eigene Strecke mit Uhrzeit eingibt.

Die Fahrpläne selbst sind auf bahn.de und im DB Navigator einsehbar. Auf bahnhof.de gibt es sie zusätzlich als PDF, getrennt nach Regelfahrplan und Änderungsfahrplan; diese Dateien entsprechen den Aushängen an den Bahnhöfen. Für die Suche genügt ein Bahnhof oder Halt, der an der eigenen Strecke liegt. Alle Angaben zur Beteiligung stehen seit dem 26. Oktober unter spnv-nord.de/fahrgastbeteiligung.

Der Fahrplan, den man beurteilen soll, gilt noch gar nicht

Hier liegt die Eigenart dieser Beteiligung, und sie ist beim Schreiben der E-Mail wichtig. Gefragt wird nach dem Fahrplan für 2028. Anschauen soll man dafür die Schienenfahrpläne für das Jahr 2027. Die treten aber erst mit dem Fahrplanwechsel am Sonntag, dem 13. Dezember 2026, in Kraft, also gut einen Monat nach dem Ende der Frist am 11. November.

Für eine Verbindung, die sich im Dezember ohnehin ändert, lohnt deshalb ein Blick in die Auskunft auf den Stand ab dem 13. Dezember, bevor die E-Mail rausgeht. Der Grund für den langen Vorlauf liegt in der Trassenbestellung: Um Fahrplankonzepte für 2028 zu bestätigen oder zu ändern, müssen Trassen neu angemeldet werden, und die Anmeldefrist für die erste Phase der Netzfahrplanerstellung beginnt jeweils im Januar des Vorjahres.

Der Verband dämpft die Erwartungen selbst. Tiefgreifende Änderungen an Fahrplankonzepten brauchen nach seiner Darstellung einen längeren Zeithorizont sowie infrastrukturelle und vor allem finanzielle Mittel. Kleine Maßnahmen und Anpassungen an Stellschrauben könnten dagegen auch kurzfristig wirken. Die Beteiligung läuft jährlich; die diesjährige Runde ist die für das Fahrplanjahr 2028.

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat die Presseinformation am 27. Oktober 2026 in ihre Nachrichtenliste aufgenommen. Am Bullayer Bahnhof ändert sich derweil auch etwas vor der Tür: Auf dem ehemaligen Kleinbahngelände entstehen über 30 Parkplätze samt Fußweg zur Bahnhofstraße. Zum Ort und seinem Bahnhof steht mehr im Porträt Bullay an der Mosel. Wie dünn das Netz jenseits der Schiene an Veranstaltungstagen wird, zeigte sich zuletzt bei den Nachtbussen nach dem Weinfest in Cochem.

Stand: 28. Oktober 2026.

Bis wann kann ich Vorschläge zum Schienenfahrplan einreichen?

Die Fahrgastbeteiligung des SPNV-Nord läuft vom 26. Oktober bis zum 11. November 2026. Rückmeldungen gehen formlos per E-Mail an [email protected].

Was soll in der E-Mail stehen?

Möglichst konkrete Hinweise zu einzelnen Zugverbindungen, Zügen oder Umsteigeproblemen in Bahnhöfen. Zur Zuordnung bittet der SPNV-Nord um die Linie, also die RB- oder RE-Nummer, und wenn möglich um die Fahrtennummer. Die steht im DB Navigator hinter der RB- oder RE-Bezeichnung.

Für welchen Fahrplan gelten die Vorschläge?

Für den Schienenfahrplan 2028. Anschauen soll man dafür die Fahrpläne für 2027, die mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 in Kraft treten.

Gehört der Kreis Cochem-Zell zum SPNV-Nord?

Ja. Das Verbandsgebiet umfasst neben Cochem-Zell die Kreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Trier-Saarburg, Westerwaldkreis und Vulkaneifel sowie die Städte Koblenz und Trier.