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Solarparks in Ernst, Lieg und Ellenz-Poltersdorf: Plan liegt aus

 · 5 Min. Lesezeit

Reihen aufgeständerter Solarmodule auf einer Wiese im Morgennebel, dahinter eine tiefstehende Sonne über einer Baumreihe
Foto: Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzzusammenfassung

  • In Ernst, Lieg und Ellenz-Poltersdorf sollen zusammen 26,83 Hektar als Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaik in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Cochem kommen.
  • Der Entwurf liegt bis Freitag, 6. November 2026, öffentlich aus. Bis dahin kann jeder eine Stellungnahme abgeben.
  • Einsicht gibt es im Internet und nach telefonischer Terminabsprache in Zimmer 3.23 der Verbandsgemeindeverwaltung in Cochem, Ravenéstraße 61.

In Ernst sind 15,03 Hektar vorgesehen, in Lieg 7,59 und in Ellenz-Poltersdorf 4,21. Dafür schreibt die Verbandsgemeinde Cochem ihren Flächennutzungsplan fort, und der Entwurf dazu liegt bis zum 6. November 2026 aus.

Der Flächennutzungsplan erlaubt noch keine Anlage. Er sagt, wofür eine Fläche grundsätzlich vorgesehen ist, und erst der Bebauungsplan der jeweiligen Ortsgemeinde entscheidet, was dort gebaut werden darf. In allen drei Gemeinden haben die Gemeinderäte die Aufstellung solcher Bebauungspläne bereits beschlossen. Die geltende Fassung des Flächennutzungsplans gibt diese Nutzung aber nicht her, also muss die Verbandsgemeinde nachziehen, bevor die drei Verfahren weiterlaufen können.

Was jetzt läuft, ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch, also die frühe Runde. Einwände treffen hier auf einen Entwurf und nicht auf ein Verfahren kurz vor dem Abschluss; die förmliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 kommt in den Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinden.

Wo die Flächen liegen

Ortsgemeinde Sonderbaufläche Lage
Ernst 15,03 ha zwei Teilbereiche
Lieg 7,59 ha Flur 12, nördlicher Rand des Gemeindegebiets
Ellenz-Poltersdorf 4,21 ha Flur 18, nordwestlich des Ortes

Für Ernst, die mit Abstand größte der drei Flächen, nennt der Entwurf zwei getrennte Teilbereiche; wo genau sie liegen, zeigt die Planzeichnung für die Gemarkung Ernst.

Die Fläche in Ellenz-Poltersdorf umfasst die Flurstücke 198, 199 und 200 jeweils teilweise sowie 201 und fällt leicht nach Südosten ab. Sie liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Das Plangebiet dort misst 4,85 Hektar, davon werden 4,21 Hektar als Sonderbaufläche dargestellt. Die Gemarkung hat insgesamt 742 Hektar, davon waren am 31. Dezember 2024 rund 192 Hektar Landwirtschaftsfläche.

In Lieg ist das Plangebiet mit 11,92 Hektar deutlich größer als die Sonderbaufläche von 7,59 Hektar. Es liegt am nördlichen Rand des Gemeindegebiets und wird derzeit überwiegend intensiv als Grün- und Ackerland genutzt; betroffen sind Parzellen in der Flur 12. Die Gemarkung Lieg ist rund 1.000 Hektar groß, etwa 347,8 Hektar davon sind Landwirtschaftsfläche. Überplant werden 6,89 Hektar bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche, also knapp zwei Prozent des örtlichen Bestands.

Alle drei Standorte stehen heute unter dem Pflug oder unter Gras. Das ist der Punkt, an dem solche Verfahren regelmäßig strittig werden, und der Entwurf benennt ihn selbst: Die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen sei ein Belang, der in der Abwägung angemessen zu berücksichtigen ist.

26,83 von ursprünglich 142 Hektar

Der Verbandsgemeinderat hat am 29. März 2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan neben der damals laufenden Neufassung auch für Freiflächenphotovoltaik fortzuschreiben. Diese Neufassung, der „Flächennutzungsplan 2040“, ist inzwischen wirksam; die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat sie am 7. Oktober 2024 genehmigt. Grundlage war eine Studie, die 26 Flächen in 13 Ortsgemeinden mit zusammen rund 142 Hektar benannte, überwiegend auf landwirtschaftlichem Boden. Nach der landesplanerischen Stellungnahme und einer Überarbeitung sollen davon rund 113 Hektar als Sondergebiet dargestellt werden.

Die drei Gemarkungen, um die es jetzt geht, sind daraus vorgezogen worden, weil ihre Bebauungsplanverfahren bereits laufen. Dafür hat der Verbandsgemeinderat am 19. März 2026 die Einzelfortschreibung mit den 26,83 Hektar beschlossen. Über die übrigen rund 86 Hektar der Kulisse ist damit noch nichts entschieden.

Einsicht und Stellungnahme bis 6. November

Der Entwurf steht mit Begründung und den Planzeichnungen für Ernst, Ellenz-Poltersdorf und Lieg im Internet. Für die Unterlagen auf Papier ist vorher ein Termin unter 02671 608228 zu vereinbaren; eingesehen werden sie dann in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, Zimmer 3.23. Eine feste Einsichtszeit steht in der Bekanntmachung nicht, der Anruf vorweg ist also keine Formalie, sondern die Bedingung. Erreichbar ist die Verwaltung montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und donnerstags am Dienstleistungsabend bis 18 Uhr.

Im Stadt- und Landboten soll die Bekanntmachung erst in der nächsten Ausgabe erscheinen. Stellungnahmen sind bis zum Fristende möglich.

Vier Verfahren der Verbandsgemeinde Cochem liegen derzeit gleichzeitig aus, und dieses hat die längste Restlaufzeit:

Verfahren Frist endet
Cochem, Ferienwohnungen in sieben Bebauungsplangebieten 5. Oktober 2026
Faid, 4. Änderung westlich der B 259 16. Oktober 2026
Ediger-Eller, Ergänzungssatzung Moselweinstraße 23. Oktober 2026
Sonderbauflächen Ernst, Lieg, Ellenz-Poltersdorf 6. November 2026

Alle vier liegen bei derselben Verwaltung. Auch die Verbandsgemeinde Kaisersesch arbeitet an ihren Flächen: Sie hat Anfang September die Aufhebung der Ausschlusswirkung ihres Teilplans Windkraft bekannt gemacht und führt daneben ein eigenes Verfahren für eine Freiflächenanlage bei Brachtendorf. Zur Gegend selbst führt das Ortsporträt zu Ernst an der Mosel.

Stand der Angaben: 2. Oktober 2026.

Bis wann kann man sich zu den Photovoltaik-Flächen äußern?

Bis Freitag, 6. November 2026. Der Entwurf liegt nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch öffentlich aus, bis dahin kann jeder eine Stellungnahme abgeben.

Welche Orte sind betroffen und wie groß sind die Flächen?

Ernst mit 15,03 Hektar, Lieg mit 7,59 Hektar und Ellenz-Poltersdorf mit 4,21 Hektar, zusammen 26,83 Hektar Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaik.

Wo kann man die Unterlagen einsehen?

Im Internet sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 02671 608228 in Zimmer 3.23 der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem.

Darf nach der Änderung sofort gebaut werden?

Nein. Der Flächennutzungsplan legt nur die grundsätzliche Nutzung fest. Über die Zulässigkeit einer Anlage entscheidet der Bebauungsplan der jeweiligen Ortsgemeinde, und diese Verfahren laufen getrennt.