Cochem: Ferienwohnungen in sieben Bebauungsplänen, Frist 5. Oktober
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Kurzzusammenfassung
- Die Stadt Cochem ändert sieben Bebauungspläne gleichzeitig, um die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Eigentumswohnanlagen und Mehrfamilienhäusern zu klären.
- Der Zusatz lautet, dass in einem in Wohneigentum aufgeteilten Gebäude „das Verhältnis 65/35 für jede Wohnungseigentumseinheit“ gilt. Bisher zielt die Regel auf das Gebäude als Ganzes.
- Die Entwürfe liegen seit dem 7. September aus, noch bis zum Montag, 5. Oktober 2026. Bis dahin kann jeder Stellung nehmen.
Cochem ändert sieben Bebauungspläne auf einmal, und es geht dabei um einen einzigen Satz. Der Stadtrat hat am 20. August 2026 beschlossen, die Festsetzungen zu Ferienwohnungen in sieben Bebauungsplänen zu konkretisieren. Die Entwürfe liegen noch bis zum 5. Oktober 2026 öffentlich aus.
Betroffen sind die Bebauungspläne Ober-Cond, Schutzmarken, Ortslage Sehl (Neufassung), Sehl-Ost (Neufassung), Panoramabogen der B 259, Vor Forst und Oberstadt. Die Namen der Pläne reichen damit von Cond über Sehl bis in die Oberstadt.
Was sich ändert: 65/35 je Wohnungseigentumseinheit
Bislang steht in diesen Plänen, dass Ferienwohnungen in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur zulässig sind, wenn die Wohnnutzung im Gebäude überwiegt und die Ferienwohnnutzung untergeordnet bleibt. Dieser Satz zielt auf das Haus.
Ergänzt werden soll er um den Zusatz: „Soweit ein Gebäude in Wohneigentum aufgeteilt ist oder wird, gilt das Verhältnis 65/35 für jede Wohnungseigentumseinheit.“ Der Maßstab wandert damit vom Gebäude auf die einzelne Einheit. Als Ziel nennt die Stadt die weitere Sicherung des Wohngebietscharakters und eine Klarstellung für Eigentumswohnanlagen.
Das Verfahren läuft vereinfacht nach § 13 Baugesetzbuch, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 findet deshalb nicht statt.
Welche Straßen in den sieben Plangebieten liegen
Die Bekanntmachung führt die betroffenen Straßenzüge einzeln auf. Im Plangebiet Ober-Cond sind das Bergstraße, Klottener Straße, Kapellenstraße, Avallonstraße, Stablostraße, Malmedystraße, Karolingerweg, Keltenweg, Römerweg, Frankenweg, Im Guguck, Brauselaystraße sowie die Straßen Am Wald, Am Fetscherbach und Am Rosenbrunnen. Der Plan Schutzmarken umfasst die Straße In den Schutzmarken.
Für die Ortslage Sehl sind Ellerer Straße (teilweise), Alte Straße, Im Brühl (teilweise), St. Antoniusstraße, Josef-von-Lauff-Straße und Werther Weg genannt, für Sehl-Ost Ellerer Straße (teilweise), Brausestraße, Sehler Anlagen (teilweise), Klostergartenstraße, Am Reilsbach, Oberstraße, Schulstraße, Wäldchesweg, Im Winkel, Mozartstraße, Beethovenstraße, Brahmsstraße und Schubertstraße.
Der Panoramabogen der B 259 betrifft Am Osterborn und In der Eich, Vor Forst die Bereiche Maria Hell und Vor Forst, die Oberstadt Kelberger Straße, Jahnstraße, In der Hohl und Hinter Kempeln.
Wo die Entwürfe liegen und bis wann
Ausgelegt wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeinde Cochem, Ravenéstraße 61, in Zimmer 3.23 eingesehen werden; dafür wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 02671 608278 gebeten. Die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung sind montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr (Stand September 2026).
Im Internet stehen zu jedem der sieben Pläne die Begründung und die textlichen Festsetzungen, dazu drei Übersichtspläne für Cond, Sehl und Cochem. Auf vgcochem.de führt der Weg über Aktuelles und den Punkt Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung.
Die Frist endet am Montag, dem 5. Oktober 2026. Stellungnahmen, die später eingehen, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt ihren Inhalt nicht kannte und nicht kennen musste und er für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Der Unterschied zwischen beiden Fassungen ist der Bezugspunkt. Bisher steht im Plan ein Verhältnis, das für das Gebäude gilt; künftig soll dasselbe Verhältnis in aufgeteilten Häusern für jede Einheit gelten. Wie die Stadt das im Einzelfall anwendet, steht nicht in der Bekanntmachung, sondern in den Begründungen und textlichen Festsetzungen, die mit ausliegen. Mehr über die Stadt steht im Porträt zur Cochemer Altstadt.
In derselben Rubrik der Verbandsgemeinde laufen zwei weitere Auslegungen: die Bauflächen westlich der B 259 in Faid und die Stellplatzfläche an der Moselweinstraße in Ediger.
Angaben nach der Bekanntmachung „Cochem, Anpassung Bebauungspläne bezüglich Ferienwohnungen“ der Verbandsgemeinde Cochem, abgerufen am 27. September 2026.
Bis wann kann man sich zu den Planänderungen äußern?
Bis zum 5. Oktober 2026. Die Auslegung läuft seit dem 7. September bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, Zimmer 3.23.
Was bedeutet das Verhältnis 65/35?
Die bestehende Regel verlangt, dass die Wohnnutzung überwiegt und die Ferienwohnnutzung untergeordnet bleibt. Künftig soll dieses Verhältnis nicht mehr nur für das Gebäude gelten, sondern für jede Wohnungseigentumseinheit einzeln, wenn ein Gebäude in Wohneigentum aufgeteilt ist oder wird.
Welche Bebauungspläne sind betroffen?
Ober-Cond, Schutzmarken, Ortslage Sehl (Neufassung), Sehl-Ost (Neufassung), Panoramabogen der B 259, Vor Forst und Oberstadt.
Wird eine Umweltprüfung durchgeführt?
Nein. Das Verfahren läuft vereinfacht nach § 13 Baugesetzbuch, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 entfällt damit.
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