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Faid: Bauflächen westlich der B 259 – Einwände bis 16. Oktober

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Die weiß verputzte Pfarrkirche St. Stephan in Faid hinter einer Bruchsteinmauer, dahinter blauer Himmel mit Schleierwolken
Foto: Reinhardhauke, CC BY-SA 3.0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzzusammenfassung

  • Die Ortsgemeinde Faid will die Bauflächen im westlich der B 259 gelegenen Ortsteil erweitern, Anlass ist ein konkretes Bauvorhaben.
  • Es ist nicht der erste Entwurf: Der Gemeinderat hat am 6. Mai 2026 eine überarbeitete Fassung auf den Weg gebracht, die nun erneut ausliegt.
  • Die Auslegung läuft seit dem 14. September und endet am Freitag, dem 16. Oktober 2026. Bis dahin können Anregungen vorgebracht werden.

Faid wächst nach Westen, jenseits der B 259. Der überarbeitete Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Erweiterung des westlich der B 259 gelegenen Ortsteils“ liegt noch bis zum 16. Oktober 2026 öffentlich aus. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Bauflächen, und zwar zur Umsetzung eines konkreten Bauvorhabens.

Das Wort „überarbeitet“ ist der Kern der Sache. Der Entwurf geht auf einen Beschluss des Faider Gemeinderats vom 6. Mai 2026 zurück; die Auslegung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch wird damit mit geänderten Unterlagen wiederholt. Planurkunde und Begründung tragen den Stand August 2026.

Was mit ausliegt

Neben dem Bebauungsplanentwurf selbst gehören zu den Unterlagen die Begründung, eine artenschutzrechtliche Potenzialanalyse, ein Eingriffs- und Ausgleichskonzept sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen. Hinzu kommt eine Würdigung; die Datei dahinter heißt im Verzeichnis „Anlage 1 zur Niederschrift“.

Die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse und das Eingriffs- und Ausgleichskonzept sind die beiden Papiere, in denen steht, was die Erweiterung der Natur an dieser Stelle abverlangt und was dafür ausgeglichen werden soll. Sie stehen einzeln zum Abruf bereit, ebenso wie die Würdigung.

Wo die Unterlagen liegen und bis wann

Ausgelegt wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61 in 56812 Cochem, Zimmer 3.23. Für die Einsicht vor Ort wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 02671 608228 gebeten. Die Verwaltung ist montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet, dienstags zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr (Stand September 2026).

Dieselben Unterlagen stehen im Internet. Auf vgcochem.de führt der Weg über Aktuelles und den Punkt Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung zum Eintrag für Faid; dort liegen Planurkunde, Begründung, Würdigung, Potenzialanalyse, Ausgleichskonzept und der Auszug aus der amtlichen Bekanntmachung im „Stadt- und Landboten“ als einzelne Dateien.

Der 16. Oktober ist ein Freitag, der letzte Tag der Frist fällt also auf einen Werktag. Anregungen, die später eingehen, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde ihren Inhalt ohnehin kannte oder hätte kennen müssen oder wenn er für die Rechtmäßigkeit des Plans von Bedeutung ist.

Wo genau gebaut werden soll, sagt schon der Name des Plans: im westlich der B 259 gelegenen Ortsteil. Die Bundesstraße ist damit die Linie, an der sich in Faid die Frage entscheidet, ob man betroffen ist oder nicht. Mehr über den Ort steht im Porträt zu Faid.

Zwei weitere Auslegungen der Verbandsgemeinde laufen parallel: die Ferienwohnungs-Regeln in sieben Cochemer Bebauungsplänen und die Stellplatzfläche an der Moselweinstraße in Ediger.

Angaben nach der Bekanntmachung „Faid 4. Änderung Erweiterung des westl gelegenen Ortsteils“ der Verbandsgemeinde Cochem, abgerufen am 27. September 2026.

Bis wann kann man Anregungen zum Faider Bebauungsplan vorbringen?

Bis einschließlich Freitag, 16. Oktober 2026. Die Auslegung hat am 14. September begonnen.

Wo liegen die Unterlagen aus?

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Zimmer 3.23, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 02671 608228. Zusätzlich stehen sie auf vgcochem.de unter Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung.

Warum liegt der Plan erneut aus?

Weil es ein überarbeiteter Entwurf ist. Er geht auf einen Beschluss des Faider Gemeinderats vom 6. Mai 2026 zurück; Planurkunde und Begründung tragen den Stand August 2026.