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Ediger: 65 Stellplätze an der Moselweinstraße – Frist 23. Oktober

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Ediger an der Mosel vom gegenüberliegenden Ufer, Häuserzeile am Wasser vor steilen Weinbergen, davor die Spiegelung
Foto: H.Peierl, CC BY 3.0 (skaliert), via Wikimedia Commons

Kurzzusammenfassung

  • Im Ortsteil Ediger soll im Bereich „Moselweinstraße“ (In der Niedermark) eine Fläche für rund 65 Stellplätze festgesetzt werden.
  • Anlass ist ein konkretes Bauvorhaben. Die Gemeinde geht dafür den Weg einer Ergänzungssatzung nach § 34 Absatz 4 Nummer 3 Baugesetzbuch.
  • Die Satzung liegt seit dem 21. September aus, noch bis Freitag, den 23. Oktober 2026. Bis dahin können Anregungen vorgebracht werden.

Die Ortsgemeinde Ediger-Eller stellt für den Bereich „Moselweinstraße“ (In der Niedermark) im Ortsteil Ediger eine Ergänzungssatzung auf, und deren Zweck steht in einem Satz der Bekanntmachung: Aufgrund eines konkreten Bauvorhabens ist die Festsetzung einer Fläche für rund 65 Stellplätze vorgesehen. Die Satzung liegt noch bis zum 23. Oktober 2026 öffentlich aus.

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats stammt vom 18. März 2025. Bekannt gemacht wird er nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch zusammen mit der Auslegung, der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Warum eine Ergänzungssatzung und keine Bauleitplanung

Die gewählte Norm sagt, was hier geschieht. § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch erlaubt der Gemeinde, „einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind“. Es entsteht also kein neuer Bebauungsplan; eine Fläche am Rand wird dem Ort zugeschlagen.

Für diesen Weg stellt § 34 Absatz 5 drei Bedingungen: Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, kein Vorhaben, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt, und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter. Zwei davon greift die Bekanntmachung wörtlich auf. Das Verfahren läuft vereinfacht nach § 13 Baugesetzbuch, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt sind; von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Ein Kompensationskonzept liegt trotzdem mit aus, dazu Planentwurf, Begründung und textliche Festsetzungen. Was an dieser Stelle versiegelt und was dafür ausgeglichen werden soll, steht dort und nicht in der Bekanntmachung.

Wo die Satzung liegt und bis wann

Einsicht ist über das Internet möglich sowie nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61 in 56812 Cochem, Zimmer 3.23, Telefon 02671 608228. Die Verwaltung ist montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet, dienstags zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr (Stand September 2026).

Im Netz führt der Weg auf vgcochem.de über Aktuelles zum Punkt Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung und dort zum Eintrag für Ediger-Eller.

Die Auslegung stützt sich auf § 13 Absatz 2 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch. Während der Auslegung können Anregungen vorgebracht werden. Wer später schreibt, riskiert nach § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch, dass seine Stellungnahme bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleibt.

Auffällig ist das Verhältnis von Aufwand und Gegenstand: Für eine Stellplatzfläche verlangt der Gesetzgeber hier ein Satzungsverfahren samt Auslegung, Kompensationskonzept und Bekanntmachung. Der Grund steht in der Norm selbst. Es geht um Außenbereich, und der ist nicht ohne Weiteres bebaubar. Mehr über den Ort steht im Porträt zu Ediger-Eller.

Zwei weitere Auslegungen der Verbandsgemeinde laufen derzeit: die Ferienwohnungs-Regeln in sieben Cochemer Bebauungsplänen und die Bauflächen westlich der B 259 in Faid.

Angaben nach der Bekanntmachung „Ediger-Eller Ergänzungssatzung Moselweinstraße (In der Niedermark) OT Ediger“ der Verbandsgemeinde Cochem und nach § 34 Baugesetzbuch in der Fassung auf gesetze-im-internet.de, beides abgerufen am 27. September 2026.

Bis wann kann man sich zur Ergänzungssatzung äußern?

Bis Freitag, 23. Oktober 2026. Die Auslegung hat am 21. September begonnen.

Wie viele Stellplätze sollen entstehen?

Vorgesehen ist die Festsetzung einer Fläche für rund 65 Stellplätze im Bereich „Moselweinstraße“ (In der Niedermark) im Ortsteil Ediger. Anlass ist ein konkretes Bauvorhaben.

Wo kann man die Unterlagen einsehen?

Über das Internet auf vgcochem.de unter Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanung sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 02671 608228 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, Zimmer 3.23.