Starkregen: VG Kaisersesch legt Vorsorgekonzepte vor
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Kurzzusammenfassung
- Die Verbandsgemeinde Kaisersesch hat Anfang 2022 das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich beauftragt, für elf Ortsgemeinden Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte zu erstellen.
- Die Konzepte enthalten Handlungsempfehlungen für Starkregen und für mögliche Überflutungen von Bächen.
- Für Haushalte nennt die Verbandsgemeinde zwei Hebel: Entwässerungsgräben und Straßenabläufe freihalten, und Elementarschäden in die bestehende Versicherung einschließen.
- Während eines Ereignisses gilt: die 112 nur im Notfall, nicht durch überflutete Bereiche fahren, keine Räume betreten, die volllaufen können.
Die Verbandsgemeinde Kaisersesch hat am 24. August 2026 eine Mitteilung zum Verhalten bei Starkregen veröffentlicht. Der handfeste Teil steht als Hinweis am Ende: Anfang 2022 hat die Verbandsgemeinde das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich beauftragt, für elf Ortsgemeinden Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte zu erstellen. Die Konzepte sind individuell auf die jeweilige Gemeinde zugeschnitten und enthalten konkrete Handlungsempfehlungen bei Starkregen und bei möglichen Überflutungen von Bächen.
Die Begründung dafür fällt kurz aus. Lokale Unwetter mit Starkregen haben nach Angaben der Verbandsgemeinde in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen, sie können überall auftreten, und die Vorwarnzeit ist meist nur sehr gering. Genau an diesem letzten Punkt hört die kommunale Planung auf zu tragen. Ein Konzept in der Verwaltung nützt nichts, wenn beim Alarm erst überlegt wird, wo das Wasser über das eigene Grundstück laufen wird.
Elf Konzepte, 26 Gemeinden
Die Zahl elf lohnt einen zweiten Blick. Unter dem Menüpunkt „Ortsgemeinden“ führt die Verbandsgemeinde Kaisersesch 26 Kommunen auf, von Binningen bis Zettingen. Welche elf davon ein eigenes Vorsorgekonzept haben, nennt die Mitteilung nicht, und sie sagt auch nicht, ob für die übrigen noch eines vorgesehen ist. Für einen Haushalt, der unterhalb eines Bachlaufs liegt, ist das die erste Frage überhaupt, und beantworten kann sie nur die Verbandsgemeindeverwaltung, Am Römerturm 2 in Kaisersesch, Telefon 02653 9996-0.
Die Mitteilung selbst hängt eine Handlungsempfehlung als PDF an, überschrieben mit „Verhalten vor und während Starkregenereignissen“. Neben den kommunalen Konzepten hebt die Verbandsgemeinde bauliche und finanzielle Vorsorge hervor, die jede Bürgerin und jeder Bürger selbst berücksichtigen soll. Ein Satz darin ist unspektakulär und deshalb leicht zu überlesen: Schon der Verzicht auf Materiallagerungen in unmittelbarer Gewässernähe senkt das Gefährdungspotenzial stark.
Was vor dem Unwetter zählt
Fünf Punkte nennt die Verbandsgemeinde für die Zeit vor einem Starkregen. Die ersten drei stellen dieselbe Frage: Was kann den Abfluss blockieren?
- Keine mobilen Güter in unmittelbarer Gewässernähe lagern, also kein Holz, kein Kompost, keine Gartenmöbel. Solche Gegenstände werden mitgerissen und blockieren dann Engstellen.
- Keinen Grünschnitt in Entwässerungsgräben entsorgen. Das Material setzt die Einlaufbauwerke zu.
- Entwässerungseinrichtungen nicht überbauen und ihre Funktion auch sonst nicht einschränken. Dazu gehört, Straßenabläufe frei zu halten. Eingekehrtes Laub und eingekehrter Schmutz mindern den Abfluss.
- Warnungen ernst nehmen, ohne in Panik zu verfallen.
- Das Gefährdungspotenzial des eigenen Grundstücks prüfen und, wenn es angezeigt ist, Objektschutz betreiben.
Vier der fünf Punkte kosten nichts außer Aufmerksamkeit. Der fünfte reicht weiter, denn er nennt neben dem Objektschutz die Elementarschadenversicherung. Ausreichender Versicherungsschutz für Gebäude ist nach Darstellung der Verbandsgemeinde neben den baulichen Maßnahmen von großer Bedeutung. Elementarschäden, die durch Hochwasser, Starkregen, Sturm oder Hagel entstehen, lassen sich in bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherungen einschließen. Das ist kein neuer Vertrag, sondern ein Baustein im vorhandenen, und er wirkt auch dann noch, wenn alles andere nicht gereicht hat.
Der Punkt „Warnungen ernst nehmen“ hat eine Entsprechung auf Kreisebene. Die Kreisverwaltung empfiehlt in ihrer Mitteilung zum Bevölkerungsschutz die Warn-App NINA und den Vorsorge-Ratgeber des Bundes; Starkregen steht dort ausdrücklich in der Liste der Szenarien. Wie nah beide Wasser-Extreme beieinanderliegen, zeigt derselbe Sommer: Im Juli stand die Wasserampel der Kreiswerke wegen Trockenheit auf Gelb.
Wenn es so weit ist
Für den Ernstfall nennt die Verbandsgemeinde acht Punkte, und der erste betrifft die Feuerwehr. Rettungskräfte sollen nur über offizielle Kommunikationswege und nur im Notfall alarmiert werden, also über die 112. Ihre Aufgabe ist die Gefahrenabwehr. Sie helfen zum Beispiel bei vollgelaufenen Kellern, aber sie verlassen diese, wie die Verbandsgemeinde schreibt, nicht komplett sauber. Der Satz steht nüchtern in einer amtlichen Mitteilung, und er stellt eine Erwartung klar, bevor sie entsteht.
Die übrigen Punkte betreffen das eigene Verhalten:
- Anweisungen der Rettungskräfte befolgen und sie auf dem eigenen Grundstück einweisen, solange keine Gefahr für Leib und Leben besteht.
- Nicht durch überflutete Bereiche fahren. Gefahrenstellen sind unter der Wasseroberfläche nicht zu erkennen, und Autos schwimmen auf.
- Niemals Räume betreten, die geflutet werden können. Der Wasserdruck kann die Türen so blockieren, dass sie sich nicht mehr öffnen lassen.
- Strom in gefährdeten Bereichen frühzeitig ausschalten. Die Verbandsgemeinde schreibt dazu ohne Abstufung: Es besteht Lebensgefahr. Ist das Abschalten nicht möglich, sollen die Rettungskräfte informiert werden.
- Keine Kanaldeckel ohne Sicherung entfernen.
- Eigentümer tiefer liegender Grundstücke informieren, soweit das möglich ist.
Der letzte Punkt ist der einzige der acht, der die Nachbarschaft in den Blick nimmt. In einem Ort am Hang entscheidet er darüber, ob unten jemand vorgewarnt ist.
Quelle: Verbandsgemeinde Kaisersesch, Pressemitteilung „Richtiges Verhalten vor und während Starkregenereignissen“ vom 24. August 2026, abgerufen am 25. August 2026.
Für wie viele Ortsgemeinden gibt es in der VG Kaisersesch ein Starkregenvorsorgekonzept?
Für elf. Die Verbandsgemeinde hat das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich Anfang 2022 damit beauftragt. Welche elf der insgesamt 26 Ortsgemeinden es sind, nennt die Mitteilung nicht.
Zahlt die normale Gebäudeversicherung bei Starkregen?
Nicht automatisch. Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Sturm oder Hagel sind Elementarschäden; sie lassen sich nach Angaben der Verbandsgemeinde in eine bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung einschließen.
Wann soll man bei Starkregen die 112 wählen?
Nur im Notfall. Die Verbandsgemeinde weist darauf hin, dass die Feuerwehr für die Gefahrenabwehr zuständig ist. Sie hilft bei vollgelaufenen Kellern, verlässt diese aber nicht komplett sauber.
Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert.
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