Tote Fische im Bach: Wasserbehörde bittet um Meldungen
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Kurzzusammenfassung
- Die untere Wasserbehörde des Landkreises Cochem-Zell bittet darum, tote, sterbende oder nach Luft schnappende Fische unverzüglich zu melden; für die Meldung steht ein Anzeigevordruck auf den Seiten der Kreisverwaltung zum Gewässerschutz bei Niedrigwasser.
- Eigene Rettungsversuche sind ausdrücklich unerwünscht: Tote Fische sollen nicht mit bloßen Händen eingesammelt, der betroffene Gewässerabschnitt nicht betreten und Hunde vom Fundort ferngehalten werden.
- Alle weiteren Maßnahmen veranlasst die Behörde nach eigenen Angaben einzelfallbezogen unter Beteiligung der zuständigen Stellen.
Zwei Tage nach der Meldung über das erste Fischsterben im Kreisgebiet hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell am 6. August 2026 nachgelegt und erklärt, was Bürgerinnen und Bürger tun sollen, wenn sie tote Fische in einem Bach finden. Die Antwort besteht aus zwei Teilen, und der zweite ist der überraschendere: melden, und sonst nichts.
Melden und dokumentieren, nicht anfassen
Wer tote, sterbende oder nach Luft schnappende Fische entdeckt, soll die untere Wasserbehörde unverzüglich informieren. Dafür hat die Kreisverwaltung einen Anzeigevordruck auf ihren Seiten zum Gewässerschutz bei Niedrigwasser hinterlegt; die Erreichbarkeiten der Behörde stehen auf einer eigenen Seite. Frühe Hinweise aus der Bevölkerung helfen laut Mitteilung dabei, mögliche Ursachen schnell zu überprüfen und weitere Schäden für Fische und Gewässer zu vermeiden.
Der Rest der Mitteilung ist eine Liste dessen, was man unterlassen soll. Keine eigenen Rettungsversuche. Tote Fische nicht mit bloßen Händen einsammeln. Den betroffenen Gewässerabschnitt nicht betreten. Hunde und andere Tiere vom Fundort fernhalten. Die Behörde stellt diesen Block ausdrücklich unter die Überschrift des Eigenschutzes. Ein Bach mit verendeten Fischen ist kein Ort, an dem man barfuß nach Ursachen sucht.
Was danach geschieht, behält sich die Verwaltung vor: Alle notwendigen Maßnahmen würden einzelfallbezogen und unter Beteiligung der zuständigen Stellen veranlasst. Ein Zeitfenster nennt die Mitteilung nicht.
Der Appell zur Wasserentnahme gilt weiter
Die Mitteilung wiederholt den Anlass. Am 4. August 2026 war der unteren Wasserbehörde ein erstes Fischsterben gemeldet worden, verbunden mit dem dringenden Appell, sofort jede Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Gräben und sonstigen oberirdischen Gewässern zu unterlassen. Dieser Appell bleibt bestehen. Wie sich die Rechtslage dabei vom sonst erlaubnisfreien Anliegergebrauch unterscheidet, steht im Beitrag zum Fischsterben; für die Trinkwasserversorgung im Kreis gilt weiterhin die Wasserampel.
Quelle: Kreisverwaltung Cochem-Zell, untere Wasserbehörde, Mitteilung „Gewässerschutz Teil 4: Tote Fische im Bach? Nicht wegschauen“ vom 6. August 2026, abgerufen am 7. August 2026.
Wem meldet man tote Fische im Landkreis Cochem-Zell?
Der unteren Wasserbehörde des Landkreises Cochem-Zell. Die Kreisverwaltung stellt dafür einen Anzeigevordruck auf ihren Seiten zum Gewässerschutz bei Niedrigwasser bereit; die Erreichbarkeiten der Behörde führt sie auf einer eigenen Seite zur unteren Wasserbehörde.
Darf man verendete Fische selbst aus dem Bach holen?
Nach der Mitteilung vom 6. August 2026 nicht. Die Behörde bittet darum, keine eigenen Rettungsversuche zu unternehmen, tote Fische nicht mit bloßen Händen einzusammeln und den betroffenen Gewässerabschnitt nicht zu betreten. Auch Hunde und andere Tiere sollen vom Fundort ferngehalten werden.
Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert.
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