Neuer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Cochem-Zell I
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Kurzzusammenfassung
- Für den Kehrbezirk Cochem-Zell I ist ab dem 15. September 2026 ein neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt, und zwar bis zum 14. September 2033.
- Zum Bezirk gehören neun Gemeinden im Raum Kaisersesch, von Eulgem bis Wirfus.
- Der Kreis führt acht eigene Kehrbezirke. 18 Ortsgemeinden werden von Kehrbezirken der Nachbarkreise mitbetreut.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat den Kehrbezirk Cochem-Zell I neu besetzt. Die Bestellung des neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gilt vom 15. September 2026 bis zum 14. September 2033, also über die vollen sieben Jahre einer Amtszeit. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat das am 8. September mitgeteilt.
Betroffen sind neun Gemeinden im Raum Kaisersesch: Eulgem, Greimersburg, Hambuch, Illerich, Kaisersesch, Landkern ohne Neuhof, Masburg, Valwigerberg und Wirfus. Neuhof steht in der Kehrbezirksübersicht des Kreises gleich zweimal: einmal als Ausnahme von Landkern, einmal als der Teil der Stadt Kaisersesch, der zum Kehrbezirk Mayen-Koblenz XV gehört. Für alle übrigen Adressen dieser neun Gemeinden ist ab dem 15. September der neue Bezirksschornsteinfegermeister der Ansprechpartner; seine Anschrift und seine Rufnummer stehen in der Übersicht des Kreises.
Zwei Termine in sieben Jahren, den Rest darf ein freier Betrieb machen
Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist kein Handwerksbetrieb wie jeder andere. Er nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, und die wichtigste davon ist die Feuerstättenschau: Zweimal in den sieben Jahren seiner Bestellung besichtigt er sämtliche Feuerungsanlagen seines Bezirks und prüft sie auf Betriebs- und Brandsicherheit. Danach erlässt er den Feuerstättenbescheid, der festlegt, welche Arbeiten turnusgemäß fällig sind.
Was dann folgt, ist Sache des Hauseigentümers. Kehren, Messen und Reinigen kann der Bevollmächtigte selbst übernehmen, es kann aber auch ein freier Schornsteinfegerbetrieb tun. Einen Satz dazu, der in der Mitteilung vom 8. September fehlt, führt die Kreisverwaltung auf ihrer Themenseite: Die Ausführung durch einen freien Betrieb ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anzuzeigen. Der Wechsel des Betriebs ist also erlaubt, das stillschweigende Auswechseln nicht.
Acht Kehrbezirke im Kreis, drei weitere von außerhalb
Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen ist die Kreisverwaltung. Ihre Übersicht mit dem Stand 15. September 2026 führt acht eigene Kehrbezirke, Cochem-Zell I bis VIII. Sie decken den Kreis aber nicht ab.
Achtzehn Ortsgemeinden und der Kaisersescher Teil Neuhof gehören zu Kehrbezirken benachbarter Kreise. Der Kehrbezirk Mayen-Koblenz XV betreut Düngenheim, Eppenberg, Hauroth, Kalenborn, Laubach, Leienkaul, Müllenbach und Urmersbach, der Kehrbezirk Mayen-Koblenz XX Brachtendorf, Brohl, Dünfus, Forst/Eifel, Gamlen, Kaifenheim, Möntenich, Roes und Zettingen. Altlay auf dem Hunsrück fällt in den Kehrbezirk Rhein-Hunsrück VII.
Umgekehrt reichen zwei Cochem-Zeller Bezirke über die Kreisgrenze hinaus. Lahr gehört zum Kehrbezirk Cochem-Zell VII, Mastershausen, Mörsdorf und Rödelhausen zum Kehrbezirk Cochem-Zell VIII. Die vier Orte liegen im Rhein-Hunsrück-Kreis.
In sechs Orten läuft die Grenze mitten durch den Ort
Die Kehrbezirke enden nicht überall an der Gemeindegrenze. In sechs Fällen teilt die Übersicht einen Ort zwischen zwei Bezirken auf, und die Teilung ist jedes Mal anders gezogen.
| Ort | geteilt zwischen | Trennlinie |
|---|---|---|
| Briedel | Cochem-Zell III und VIII | fünf Ortsteile und Siedlungen |
| Panzweiler | Cochem-Zell III und VIII | drei Lagen |
| Bremm | Cochem-Zell IV und V | fünf Straßen und Lagen |
| Lutzerath | Cochem-Zell IV und VI | der Ortsteil Driesch |
| Cochem-Sehl | Cochem-Zell II und V | die Sehler Anlagen zwischen Parkhotel Landenberg und Kloster Ebernach |
| Klotten | Cochem-Zell V und VII | rund zwanzig Straßennamen |
Klotten ist der aufwendigste Fall. Der Bezirk VII führt die Straßen einzeln auf, der Bezirk V nennt dieselben Namen als Ausnahme. Bei einer Straße stimmen die beiden Listen nicht überein: Die Kesselstattstraße steht in der Aufzählung des Bezirks VII, fehlt aber in der Ausnahmeliste des Bezirks V. In den anderen fünf geteilten Orten spiegeln sich die Angaben sauber. Für die Kesselstattstraße ist die Rückfrage bei der Kreisverwaltung deshalb der kürzere Weg als das Lesen der Liste.
Welche Gemeinden gehören zum Kehrbezirk Cochem-Zell I?
Eulgem, Greimersburg, Hambuch, Illerich, Kaisersesch, Landkern ohne Neuhof, Masburg, Valwigerberg und Wirfus. Der neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist dort ab dem 15. September 2026 zuständig, bestellt bis zum 14. September 2033.
Muss ich die Schornsteinfegerarbeiten beim Bezirksschornsteinfeger beauftragen?
Nein. Die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten kann auch ein freier Schornsteinfegerbetrieb ausführen. Das ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger allerdings anzuzeigen. Die Feuerstättenschau selbst bleibt bei ihm.
Wo finde ich den zuständigen Bezirksschornsteinfeger für meine Adresse?
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell veröffentlicht auf ihrer Seite zum Schornsteinfegerwesen eine Kehrbezirksübersicht mit Anschrift und Rufnummer je Bezirk. Sie trägt den Stand 15. September 2026 und führt acht Cochem-Zeller Kehrbezirke sowie drei Bezirke der Nachbarkreise.
Angaben nach der Nachricht der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 8. September 2026, ihrer Themenseite zum Schornsteinfegerwesen und der Kehrbezirksübersicht des Landkreises mit Stand 15. September 2026.
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