Moselkrampen: Weinberge dürfen nicht mehr bewässert werden
· 4 Min. Lesezeit

Kurzzusammenfassung
- Im Versorgungsgebiet Moselkrampen ist die Bewässerung von Weinbergen mit Trinkwasser seit dem 13. August 2026 untersagt; Junganlagen sind im Einzelfall nach Absprache ausgenommen.
- Die Quellen in Eller und Bruttig-Fankel schütten nach Angaben der Kreiswerke deutlich weniger, während der Verbrauch durch die volle Auslastung der Betriebe Tagesspitzen erreicht.
- Größere Entnahmen sollen nicht zwischen 17 und 21 Uhr erfolgen; die häusliche Nutzung für Küche, Körperpflege und WC bleibt unberührt.
Die Kreiswerke Cochem-Zell rufen die Moselgemeinden im Versorgungsgebiet Moselkrampen zum Wassersparen auf; die Kreisverwaltung hat die Mitteilung am 13. August 2026 veröffentlicht. Der Aufruf geht über die allgemeinen Sparbitten hinaus: Die Nutzung von Trinkwasser zur Bewässerung von Weinbergen ist dort untersagt. Ausgenommen sind allein Junganlagen im Einzelfall, und auch die nur nach vorheriger Abstimmung mit den Kreiswerken. Als Kontakt nennt der Versorger das Diensthandy des Bezirksmeisters unter 0171 9744942.
Was im Versorgungsgebiet gilt
Die Wasserampel des Versorgers steht weiterhin auf Gelb. Ihre Vorgaben sollen in den betroffenen Moselgemeinden aber besonders streng eingehalten werden. Konkret heißt das: höchstens zwei Bewässerungsgänge pro Woche im Garten und nur mit der Gießkanne, keine Bewässerung von Rasenflächen, keine Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser, keine Reinigung von Gebäuden, Terrassen und Gehwegen, und kein Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern.
Zwei Punkte sind neu gegenüber dem kreisweiten Appell. Größere Mengen, etwa aus Standrohren bei Bauarbeiten, sind vorab mit den Kreiswerken abzustimmen. Und die Entnahme soll nicht zwischen 17 und 21 Uhr erfolgen, also nicht in den Abendstunden. Die häusliche Entnahme für Lebensmittelzubereitung, Körperpflege und WC-Nutzung nennt der Versorger ausdrücklich als nicht betroffen.
Warum ausgerechnet dieses Gebiet
Zwei Entwicklungen treffen dort aufeinander. Die Quellen, die dieses Versorgungsgebiet tragen, liegen in Eller und in Bruttig-Fankel, und ihre Ergiebigkeit ist nach Darstellung der Kreiswerke infolge der langen Hitze- und Trockenperiode deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig erreichen die Verbräuche tägliche Spitzenwerte, weil die touristischen Betriebe voll ausgelastet sind. Es steht also weniger Trinkwasser zur Verfügung, während mehr davon abgenommen wird.
Auf Entspannung setzt der Versorger nicht. Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern liegen in diesem Jahr spät, die Traubenlese steht im September an, und die Wetterprognosen deuten nichts anderes an.
Für die Winzer trifft das Verbot damit den unangenehmsten Zeitpunkt. Es greift in den Wochen unmittelbar vor der Lese, die die Kreiswerke selbst als einen der Gründe gegen eine baldige Entspannung anführen.
Rückfragen beantworten die Kreiswerke unter 02671 61-900. Angaben nach der Mitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 13. August 2026. Den kreisweiten Rahmen dazu, samt der Folgen eines Wechsels der Ampel auf Rot, beschreibt der Beitrag zur Wasserampel im Kreis; für die Bäche und Flüsse gilt außerdem der Appell der unteren Wasserbehörde, der im Beitrag zum Fischsterben steht. Welche Gemeinden das Versorgungsgebiet umfasst, führt die Mitteilung nicht auf; genannt sind nur die beiden Quellstandorte Eller und Bruttig-Fankel. Zu Ediger-Eller steht ein Ortsporträt im Bestand.
Darf ich meinen Weinberg im Gebiet Moselkrampen noch bewässern?
Nicht mit Trinkwasser. Die Kreiswerke Cochem-Zell haben das am 13. August 2026 untersagt. Eine Ausnahme gibt es nur für Junganlagen im Einzelfall, und die muss vorher mit dem Versorger abgestimmt werden; als Kontakt ist das Diensthandy des Bezirksmeisters unter 0171 9744942 genannt.
Gilt das im ganzen Landkreis Cochem-Zell?
Nein. Der Aufruf vom 13. August 2026 richtet sich an die Moselgemeinden im Versorgungsgebiet Moselkrampen. Kreisweit steht die Wasserampel auf Gelb, dort gelten die allgemeinen Sparbitten.
Warum soll ich zwischen 17 und 21 Uhr kein Wasser entnehmen?
Die Mitteilung der Kreiswerke nennt dieses Zeitfenster ausdrücklich und bittet, Entnahmen in andere Tageszeiten zu legen. Eine Begründung dafür steht nicht dabei. Küche, Körperpflege und WC sind von der Bitte nicht betroffen.
Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert.
- #Kreiswerke
- #Cochem-Zell
- #Weinbau